Feuerzeug nicht kaufen?

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Ein direktes Gesetz für den Verkauf von Feuerzeugen gibt es nur in Bayern.

Dort ist es Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren nicht erlaubt, Streichhölzer und Feuerzeuge zu kaufen. (VVB, § 6 Absatz 1).

Um sich allerdings vor Regressansprüchen zu schützen, verkaufen einige Märkte Feuerzeuge z.T. erst ab 14, 16 oder eben erst 18 Jahren. Dabei ist es egal, ob das in Bayern oder z.B. in Niedersachsen ist.

Wenn der Händler, also in dem Fall der Supermarkt, das für sich festgelegt hat, dass der Verkauf von Feuerzeugen erst ab 18 Jahren stattfinden darf, dann muss sich der/die Verkäufer/in daran halten.

Hat die Verkäuferin Zweifel daran, dass du das entsprechende Alter hast, darf er/sie deinen Ausweis verlangen. Hast du keinen mit oder ein anderes vergleichbares Ausweisdokument wie Führerschein o.ä., darfst du in diesem Fall kein Feuerzeug erwerben.

So ist es z.B. auch bei Zigaretten oder Alkohol. Hast du nichts mit, womit du dich ausweisen kannst, bleibt die Ware beim Händler.

Darf jeder Laden selbst entscheiden.

aber rechtlich gibt es keine Altersbeschränkung für Feuerzeuge