Feuerwehr-Haus ein öffentliches Gebäude?
Wir haben uns in der Feuerwehr gefragt ob das Feuerwehrhaus (wegen des Rauchverbotes) ein öffentliches oder ein nich öffentliches Gebäude ist...
Wer abstimmt bitte auch eine kurze Erklärung schreiben :)
danke im vorraus
14 Stimmen
12 Antworten
Wird von der Gemeinde bereitgestellt, mit öffentlichen Geldern finanziert, also öffentlich, somit für Raucher tabu. Aber: es sit viel schlimmer durch das stinkende Spalier der Raucher mich durchkämpfen zu müssen, wofür es aber keine Lösung gibt.
Öffentliches Gebäude heisst: Zu gewissen Zeiten jedermann zugänglich. Z.B.: Gemeindeamt - Parteienverkehr.
Das ist (unabhängig davon wer es finanziert hat) bei einem Feuerwehrhaus in der Regel nicht so.
Also eindeutig Nicht öffentliches Gebäude.
Unsinn. Jemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, muss ja auch nicht für jedermann zugänglich sein.
träger der FW ist die gemeinde oder der kreis bzw das land. somit ist es also ein dienstgebäude und bräuchte demnach eine "raucherecke"
Träger ist die Gemeinde, somit ist das Objekt in öffentlicher Hand. Was soll es dann anderes sein als ein öffentliches Gebäude? Öffentlich heißt ja nicht, das da jeder rein kann. Das Gegenteil von "öffentlich" ist ja nicht "geschlossen", sondern "privat". Als Feuerwehrangehöriger solltest Du wissen, das Du in einer öffentlichen Feuerwehr bist, im Gegensatz zu Werks- und Betriebsfeuerwehren. Vgl. FSHG NRW §9 Abs. 1: "Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Feuerwehren (Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und Werkfeuerwehren." Öffentliche Feuerwehren sind in öffentlichen Gebäuden untergebracht. Irgendwie logisch, oder?
Natürlich ist das Feuerwehrhaus, Gerätehaus oder Feuerwache ein öffentliches Gebäude. In dem entsprechenden Brandschutzgesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehrgesetz_(Deutschland) kannst du nachlesen, das die Kommune für die Aufstellung, Ausrüstung und auch das Feuerwehrhaus zuständig ist. Somit ist klar das das Rauchen in Öffentlichen Gebäuden (und auch Fahrzeugen) verboten ist. Auch das Nichtraucherschutzgesetz obliegt der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Je nach Bundesland ist möglich in Öffentlichen Gebäuden Raucheräume vorzusehen. Besonders in einer Freiw. Feuerwehr kann das für die Motivation der Truppe Sinnvoll sein.