Feld 'K' im Fahrzeugschein leer?
Hallo, in dem Fahrzeugschein meiner Yamaha YZF-R125 ist das Feld 'K' für die ABE leer. Wenn ich jetzt einen Auspuff mit EG-ABE anbauen will, müsste in dem Feld nicht was drinstehen, damit der Auspuff eintragungsfrei ist?
Danke im voraus
2 Antworten
Nein, das Feld K ist nicht immer ausgefüllt, es ist kein Pflichtfeld.
Die ABE / EG-Typgenehmigungsnummer steht auch auf dem Typenschild.
Was hat die Betriebserlaubnis des Zweirades mit einer Teileerlaubnis für den Auspuff zu tun? Deine Betriebserlaubnis für das Kfz steht in der Zula (Fahrzeugschein) und die Betriebserlaubnis für den Austauschauspuff auf diesem bzw. in einem mitgelieferten Papier (Betriebserlaubnis).
Im Feld K ist nur dann eine Nummer eingetragen, wenn das Kfz eine EU- Betriebserlaubnis erteilt bekam. Wurde das Fahrzeug noch national zugelassen (BE erteilt) so fehlt hier der Eintrag. Die Zulassung stand dann im "alten Fahrzeugbrief" auf dieser halben Umklappseite. Auf dieser Umklappseite musste der Hersteller bestätigen, dass das Kfz in Serie geferitgt wurde und mit dem Muster übereinstimmt.
Das ändert aber nichts daran, dass dein Gesamt- Kfz eine BE hat und zum Verkehr zugelassen wurde.
Der Austausch- Auspuff ist nur dann eintragungsfrei, wenn er eine ABE hat, aus der ersichtlich ist, dass dieser Auspuff an deinen Typ von Zweirad verbaut werden darf.