Falschparker in Nachbarschaft?

4 Antworten

Ruf die Polizei und einen Abschleppdienst.

"Wenn ein Falschparker Ihre Zufahrt blockiert oder durch das Parken gegenüber Ihrer Grundstückseinfahrt das Herausfahren nicht mehr möglich ist, müssen Sie zunächst abwarten, ob der Fahrzeugführer zeitnah wieder auftaucht. Unter Umständen wollte dieser seinen Pkw nur kurz abstellen, um beispielsweise etwas abzuholen.

Ist der Fahrer nicht ausfindig zu machen, können Sie einen Abschleppdienst rufen. In diesem Fall müssen Sie zunächst die dafür anfallenden Kosten selbst tragen und können diese später vom Betroffenen zurückfordern. Nicht selten landen solche Fälle zum Thema „Parken vor Grundstückseinfahrten“ dann vor Gericht.

Bevor Sie den Abschleppdienst rufen, sollten Sie deshalb Beweisfotos machen, um zu belegen, dass eine Ein- bzw. Ausfahrt auf das Grundstück für Sie nicht mehr möglich war. Sie sollten außerdem Fotos von eventuellen Schäden – Kratzer oder Macken – am Auto anfertigen. So kann Ihnen der Betroffene nicht vorwerfen, dass diese durch das Abschleppen verursacht wurden.

Sie dürfen einen Falschparker, der auf Ihrem Grundstück steht, übrigens nicht selbst zuparken. Wird dieser am Wegfahren gehindert, kann dies als Nötigung gewertet und somit als Straftat verfolgt werden.

Schau mal bei https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/#duerfen_sie_einen_falschparker_abschleppen_lassen

Bei uns gibt es jetzt www. Parknotruf.de ! Soll es bald Bundesweit geben !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So parken, dass niemand zuparken kann.

Die Autos abschleppen lassen - vorher Schild aufstellen.

Eier auf Scheibe und Zahnpast an den Türgriff.

Früh morgens Sturm klingeln oder huuuuupen.

Mit Kreidespray Auto beschriften "Falschparker"

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