falsche email adresse bei habdyvertrag angegeben
Guten Abend, Meine Freundin hat einen handyvertrag gemacht und die falsche email adresse angegeben dadurch hat sie auch keine bestätigung bekommen. Danach hat sie es noch einmal gemacht mit der richtig email adresse und jz sind vermutlich beide verträge auf dem weg. Darf der anbieter ihr trotzdem die anschluss gebühren abziehen? Weil eigentlich ist ohne angekommene bestätigung ja kein vertrag zustande gekommen.
Schon mal vielen Dank im vorraus. :)
5 Antworten
Sie soll einfach beim Anbieter anrufen und die Situation erklären und schon wird der erste Versuch widerrufen ;)
Da der erste Versuch mißlungen ist, sollte kein Vertrag zustande gekommen sein
naja komtm auf deren agb an. theoretisch reicht der druck auf den button kaufen + adresse um einen verbindlichen kaufwunsch zu äußern
Ein leben am limit. Die falsche e-mail adresse angeben gibt den harten kick
Genau kann das nur der Anbieter sagen. Vom Prinzip her hat deine Freundin bestätigt, das sie den Vertrag eingehen will, und wenn der Anbieter das annimmt, ist der Vertrag geschlossen. Aus der Sicht aus, hat sie jetzt zwei Verträge abgeschlossen. Jetzt ist nur die Frage, ob sie da noch was rückgängig machen kann.
Ist so nicht ganz richtig. Mit der "Bestellung" des Vertrags belegt jemand sein Interesse an einem Angebot. Nun kommt die ersten Willenserklärung (WE) vom Verkäufer, indem er die Bestätigung sendet. Und erst wenn die 2.WE ebenfalls vorliegt kommt ein Kaufvertrag zustande! Das bedeutet es muss auf die Bestätigung eingegangen werden. Ich könnte das ganze noch mit Paragraphen belegen aber ich hab um diese Uhrzeit keine Lust mehr das Gesetzbuch zu durchschauen
wieso rift ihr da nicht einfach an ? sondern macht einfach einen neuen. theoretisch KANN der anbieter, aber es gibt ja zumeist nen rückgaberecht