Falsche Bremsscheiben montiert. Fällt das unter Gewährleistungsgarantie?
Hallo alle zusammen,
Habe mir vor ca 3 Wochen ein Ford Focus Bj 2006 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Der Wagen hatte neuen Tüv. Nachdem ich das Auto in die Inspektion gegeben habe wurde ich darauf hinweisen das die beiden Bremsscheiben auf der Vorderachse zu klein für mein Auto sind und diese auf jedenfall erneuert werden müssen. Als ich mich dann an mein Händler wand, meinte er das er das Auto selbst gebraucht gekauft hat und nichts dafür kann und der Tüv auch nicht bemängelt hat.
Nun meine Frage: Muss der Gebrauchtwagenhändler für die beiden neuen Bremsscheibn aufkommen ??
Vielen Dank schonmal für hoffentlich hilfreiche Antworten :)
3 Antworten
Ich sage erst mal NEIN, er muss nicht dafür aufkommen. Die Aussage der Werkstatt ist da nicht maßgebend. Erst wenn der TÜV / Dekra oder andere Organisationen das begutachten und für nicht verkehrssicher halten, dann greift auch die Sachmangelhaftung.
Hallo, war das eine "freie Werkstatt" mit der Inspecktion oder eine Ford Markenwerkstatt? Wenn Markenwerkstatt, dann sagen die so etwas mit Sachverstand! TÜV oder DEKRA beurteilen in erster Linie den "Zustand"! Die können nicht von allen möglichen Modellen u Marken alles wissen! Sollte sich über eine Ford Markenwerkstatt herrausstellen das es stimmt, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen! Bitte umgehend klären lassen!
Morgen.Ich denke schon das der Händler dafür aufkommen muss.Es ist ja nicht zu erwarten das man als Käufer die Bremsscheiben auf deren grösse kontrolliert.Bei solchen Mängeln haftet immer der Verkäufer,weil das Auto stehenbleiben müsste und somit nicht nutzbar ist. Klar das der Händler nicht jedes seiner Autos auf solche Mängel überprüfen kann und sich auf den TÜV verlässt aber denoch muss er solche Fehler abstellen lassen.