Falsche AU beim AG eingereicht - Was dann?
Hallo,
weiß jemand, was passiert, wenn man von seiner AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber die Ausfertigung für Versicherte statt die für den Arbeitgeber abgibt und der Arbeitgeber dann diese auch einreicht? Bekommt er dennoch das Geld von der Krankenkasse erstattet? Oder wird das geprüft und dann die richtige Ausfertigung angefragt?
Danke schon mal!
4 Antworten
Einreichen tut der AG nix. Der Zettel (heutzutage eigentlich nur noch elektronisch)dient nur als Nachweis. Auf deinem Abschnitt steht halt zusätzlich die Diagnose, die den AG mal so gar nix angeht.
Dann hat man nicht richtig gelesen und dem Arbeitgeber das falsche zugesandt, wo der Befund drauf steht.
Sollte man als Arbeitnehmer eigentlich wissen, denn auf den beiden Dokumenten steht, was für die Krankenkasse und was für den Arbeitgeber ist.
Der Arzt sendet die AU elektronisch zur Krankenkasse.
Du musst dem AG nur die drei Daten angeben, die da draufstehen, damit er die AU bei der Krankenkasse elektronisch abrufen kann.
Der aktuelle Ablauf bei Krankheit ist, dass man dem Arbeitgeber sagt, wie lange man krankgeschrieben ist, und der Arbeitgeber ruft sich den Krankenschein dann elektronisch von der Krankenkasse ab.
Dein Fall kann also eigentlich gar nicht mehr eintreten.
Das bedeutet, dass mein AG die Ausfertigung für den AG nur für seine Unterlagen benötigt?