Fallen Verschleißteile grundsätzlich aus der Gewährleistung raus?

7 Antworten

Mal zu den hier fortlaufend durcheinandergewürfelten Begriffen. Garantie ist keine Gewährleistung. Garantieversprechen sind freiwillig, während Gewährleistung = Sach- und Rechtsmängelhaftung bei allen Verbrauchsgütern gesetzlich geregelt ist und nicht einfach ausgeschlossen werden kann.

In der Regel sind das bei beweglichen Verbrauchsgütern (das sind Güter, die ein Verbraucher vom Unternehmer kauft und nicht etwa nur Güter, die verbraucht werden können) 2 Jahre. Diese zwei Jahre können bei Gebrauchtgütern - wie deinem Auto - per Vertrag auf bis zu 1 Jahr reduziert werden. Ist darüber nichts im Kaufvertrag geregelt, gelten auch bei Gebrauchtgütern 2 Jahre Gewährleistung.

Verschleißteile gibt's nur im Volksmund oder sind irgendein Händlerjargon. Das Gesetz kennt keine Verschleißteile. Auch für Teile, die verschleißen, besteht Gewährleistung und kann nicht einfach ausgeschlossen werden.

Der Verkäufer haftet für Sachmängel aber nur, wenn sie bereits bei ÜBERGABE des Kaufgegenstandes vorhanden waren UND der Käufer sie NICHT schon bei Vertragsschluss kannte noch sie ihm nicht infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind, es sei denn, der Verkäufer hätte sie dem Käufer arglistig verschwiegen. In allen anderen Fällen haftet der Verkäufer nicht für Sachmängel, es sei denn:

Der Sachmangel, der sich erst später zeigt - etwa bei Bremsen oder Autoreifen, Uhrenarmbändern und wo sonst noch gerne die Verschleißteile- Keule geschwungen wird - war bei Vertragsschluss bereits in der Sache selbst angelegt. Denkbar wäre hier ein fehlerhaft genähtes Uhrenarmband, welches oberflächlich intakt aussah, sich aber später aufzulösen beginnt - ein typischer verdeckter Mangel, den der Käufer (und oft auch der Verkäufer selbst) bei Vertragsschluss nicht erkennen konnte.

Es mag Teile geben, die sich bei Gebrauch abnutzen. Hier wird der normale Gebrauch zu Grunde gelegt und welche Abnutzungs- oder Verschleißerscheinung durch den normalen Gebrauch zwangsläufig auftreten werden. Für SOLCHEN Verschleiß haftet der Verkäufer nicht, es handelt sich auch nicht um Sachmängel im Sinne der Vorschrift des § 434 BGB. Aber für alles, was bei normaler Nutzung ÜBER die normale Abnutzung hinaus geht, haftet der Verkäufer dann doch, wenn die Ursache dafür bereits in der Sache selbst angelegt war.

Beliebtes Beispiel wäre hier die schlechte oder fehlerhafte Gummimischung eines Autoreifens, der auf Grund eines bereits in ihm angelegten Fehlers nach einer Laufzeit oder -leistung XY sich aufzulösen beginnt. Hier wird wohl auch niemand annehmen wollen, dass sich der Händler dann mit dem Standardspruch "Verschleißteil" aus der Affäre ziehen können solle. Das kann er nicht. Anderenfalls würden minderwertige Gummimischungen zu Preisen von hochwertigen verkauft werden können, und niemand haftete mehr für die fehlerhaften Autoreifen. Gleiches gilt für Bremsen etc. pp. Die Liste ist endlos. Das Prinzip bleibt immer dasselbe:

Mangel bei Vertragsschluss vorhanden und Käufer nicht bekannt noch grob fahrlässig unbekannt = Haftung des Verkäufers. Einem Mangel bei Vertragsschluss steht der Mangel gleich, der sich zwar erst später zeigt, aber seine Ursache in der (versteckten) Fehlerhaftigkeit der Sache selbst hatte.

Daraus folgt, dass eine über den als normal angesehen Umfang einer Nutzung hinausgehende extensive Nutzung einer Sache und damit einhergehendem verstärkten Verschleiß nicht von der Sachmängelhaftung erfasst sein kann, da die verstärkte Abnutzung schlicht und ergreifend weder bei Übergabe (unbekannt) vorgelegen hatte noch in der Sache selbst angelegt war, sondern allein auf die extensive (Ab)Nutzung durch den Käufer zurückzuführen ist. Weshalb sollte ein Verkäufer für so etwas haften? Das erfüllt schlicht nicht die oben genannten gesetzlichen Tatbestände, die zur Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. DESHALB haftet der Verkäufer in diesen Fällen nicht. Aber NICHT, weil es sich um so genannte "Verschleißteile" handelt.

Auch Verschleißteile haben selbtsredend mangelfrei zu sein bei der Übergabe. Wo kämen wir hin, wenn Verschleißteile, nur weil sie später mal verschlissen sein werden, deshalb schon von Anfang an mangelhaft beschaffen sein dürften?! "Keine Haftung für Verschleißteile" ist einfach nur dummes Zeug. Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung, so wird ein Schuh draus. Noch ein Verschleißteil, übrigens.

Du schreibst selbst "gekauft ohne Mängel " - Und nun rate mal, was das heißt.

Die 6 Monatsfrist bestimmt, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach dem Gefahrübergang zeigt, vermutlich schon bei der Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer müsste also beweisen, dass die Sache von Anfang an mangelfrei war. Hier hilft dem Käufer noch die gesetzliche Vermutung des § 476 BGB. Nach den 6 Monaten wird der Spieß aber umgedreht! Danach hat der Käufer zu beweisen, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war. Das ist die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Früher war das anders. Die Schuldrechtsreform hatte also nicht nur Vorteile.

3 jahre alt !!! dann hat er neuen tüv bekommen und der tüv hat die bremsen zu dem zeitpunkt noch für gut befunden...wenn du beim kauf nicht auf neue bestehst kannste nichts machen...der händler macht die nicht freiwillig neu...leider

wenn zum Zeitpunkt der Übernahme die Bremsen noch das geforderte Mindestmaaß hatten. dann hast du schlechte Karten..denn das sind Verschleißteile

vikame 
Fragesteller
 01.09.2008, 21:18

Ich glaube nicht, dass man das Mindestmaß an Bremsbelag in 3 Monaten einfach mal so runterfährt!!! Nicht mal wenn man wie ne Wilde fährt. Es sind ja nicht nur die Beläge sondern auch die Scheiben und das kann einfach nicht sein!

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suesszahn  01.09.2008, 21:24
@vikame

kannst höchstens nach kulanz fragen...ansonsten haste keine chance...

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vikame 
Fragesteller
 01.09.2008, 21:30
@suesszahn

Aber eigentlich ist das doch Betrug! Wenn die Bremsen innerhalb der 6 Monate verschleißen, muss ich ja annehmen, dass sie schon zum Zeitpunkt des Autokaufes runter waren so wird es in der Gewährleistungspflicht beziffert. Warum sollen da Bremsen nicht mit drunter fallen. Ist genau so ne arglistige Täuschung wie bei jedem anderen Teil.

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andreas48  01.09.2008, 21:37
@vikame

wenn du Verkehrsreschtsschutz hast, dann ab zum Anwalt..ansonsten mache ich dir keine großen Hoffnungen

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suesszahn  01.09.2008, 21:38
@vikame

wenn du das fahrzeug kaufst und besichtigst muß du dem händler sagen das die bremsen fast (betonung liegt auf fast) runter sind und im normalfall macht der neue drauf...wenn du das nicht machst macht er es auch nicht...warum auch !!! haben ja noch mindestmass...bremsen sind nun mal verschleisteile und wenn die zu dem zeitpunkt noch gut waren dann ist das jetzt dein problem...

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vikame 
Fragesteller
 01.09.2008, 21:49
@suesszahn

Das habe ich aber gerade nachgelesen,dass wenn die Beläge runter sind es normale Verschleissache ist aber sobald auch die Scheiben mit runter sind ist es Gewährleistungspflicht.

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vikame 
Fragesteller
 01.09.2008, 21:54
@vikame

Ach und noch was, ich habe den Händler darauf hingewiesen, dass die Bremsen quietschen und anscheinend verschlißen sind und mir wurde gesagt, dass es bei der Hitze ganz normal sei, weil sich das Material ausdehnen würde. Also doch arglistige Täuschung!

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suesszahn  01.09.2008, 22:06
@vikame

also scheiben nach 60000 !!! kann ich fast nicht glauben !!!

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schade das dieser beitrag schon so lange her ist!! ich habe auch was zu erzählen!! ich habe einen NEUWAGEN von VW gekauft, und innerhalb eines jahre sind die scheiben kaputt ,es "huggel" beim bremsen. laut vw werkstadt könne das passieren wenn....evtl stark gebremst wurde und mann hinterher z.b. durch eine kalte pfütze fährt, das sich das material verzieht und die scheiben somit hinüber sind. das heisst für mich 1. kundendienst plus neue bremsscheiben!!!! 500-600 euro!! klar deshakb kauft mann sich ja nen neuwagen!! nachdem ich mehre anlaufstrellen abgelaufen bin, habe ich mich, da ich kein erfolg hatte an denVW-KUNDENDIENST gewand. nun nach geschlagenen 3 MNONATEN, mneine bremsen "huggeln" immer noch, kam letztendlich ein FORMBRIEF, indem mir meine Fahrweise als grund dieses mangels unterstellt wird!! ZITAT: nach fachmännischer beurteilung wird dieser mangel nicht auf fehler des werkstoffs oder der werkarbeit zurückgeführt!! ich muss dazu sagen das die für mich zuständigen Person noch nie mit mir gesprochen oder anderweitigen kontakt hatte!! ich bin schwer enttäuscht!! seit 35 jahren kauft meine famielie VW, ich selbst, seit 15 jahren, aber sowas nach 17000km neue bremsscheiben??????!!!!!! garantie ist nur bis 10000km, so lieber kunde pech gehabt!!!!! ich verstehe nicht wie so etwas sein kann!!! kann sich tatsächlich mein fahrstil, Mutter mit 2 Kinder an Bord, seit 15 jahren unfallfrei, auf so auf bremsscheiben auswirken!!! nein, kannes nicht doch sein das das material schlapp gemach!! ich bin auch der meinung das die gefahrenen km nicht ausschlaggebend für die ab-bzw benutzung der bremsen sind, nach dem die beläge ,lt vw-werkstatt 90%-igen belag aufweisen!!!!! so jetzt ist der erste ärger erst mal raus!! jetzt werde ich mich an die personen wenden die mein fahrzeug fachmännisch beurteilt haben, PER TELEPATIE!!!!

wenn nachweislich die Bremssattel fest waren, war das ein Folgefehler, die haben zu zahlen

suesszahn  01.09.2008, 21:18

wie willste das nachweisen ???

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