Fahrräder auf Dachträger UND Träger auf AHK?
Haben insgesamt 5 Fahrräder die mit sollen in den Urlaub. Unser Fahrradträger an der Anhängerkupplung bietet jedoch nur Platz für 3 Räder. Können die anderen zwei auf Fahrradträgern fürs Dach zusätzlich transportiert werden oder ist das nicht erlaubt? Wollen eine kleine Europatour durch Deutschland, Polen, Tschechien, Kroatien, Österreich und Italien machen, wo wir jedoch hauptsächlich mit dem Auto unterwegs sein werden.
9 Antworten
Geht schon. Wie die anderen schon geschrieben haben: Zulässige Gewichte einhalten!
Bei vielen Autos ist das zulässige Gesamtgewicht schon ausgereizt, wenn auf jedem Sitzplatz ein Erwachsener sitzt... ohne Gepäck!
Wenn Du das zulässige Gesamtgewicht des Autos nicht überschreitet und zudem auf die Stützlast der AHK sowie Dachtlast achtest...
Würßte ich nicht, was dagegen sprechen sollte
Solange das GG des Autos nicht überschritten wird und natürlich auch nicht Stütz- und dachlasten geht das theoretisch. Wenn das Auto aber eh schon eine AHK hat, empfiehlt es sich vielleicht doch die Räder mit Hänger zu transportieren. Ein Anhänger erhöht i.d.R. das zulässige Gewicht der zu transportierenden Sachen und Mitfahrer.
Ich hätte das auch mit dem Hänger gemacht. Vor allem will man ja dann auch anscheinend in jedem Land "mal schnell" Fahrrad fahren und da ist es mit Hänger viel bequemer!
.....denke, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Autos nicht überschritten
wird, müßte es erlaubt sein. Wenn du natürlich dein Auto voll beladen hast (oft
sieht man auch das die Autofenster mit Gepäck verstellt sind) dürfte das zul.
Gesamtgewicht deutlich überschritten werden. Bei einer Polizeikontrolle kannst
du da ernste Probleme bekommen.
In Deutschland sehe ich da keine rechtlichen Hürden. Es muss alles fest sein und das Kennzeichen sowie die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Hierfür tragen aber die Hersteller schon Sorge, indem z.B. Wiederholungskennzeichen angebracht werden können.
Die Lasten dürfen ebenfalls nicht überschritten werden.