Fahrrad Unfall wer schuld?
Hallo,
Ganz kurz : Bin gerade eben auf dem Heimweg beinahe in ene Frau gefahren . Sie ist dann umgeflogen ,weil sie dachte das ich es nicht schaffe rechtzeitig zu Bremsen doch habe ich aber zum Glück und beide unverletzt .
Situation:
Langer Rad weg und bin ca 25 bis 30 gefahren beide Lichter an . Die Frau hatte mich schon kommen sehen und hat versucht noch die Straße zu überqueren und habe es erst gesehen wo sich vor mir war da es dunkel war . Ich habe ja keine Lichter auf der Seite . Dann fiel sie auf dem Boden aber nichts ist passiert . Habe mich natürlich entschuldigt und ihr angeboten ihre Sachen Heim zu tragen , sie meinte dann auch das es ok ist. Wer ist aber an der Sache schuld?
2 Antworten
Ich sehe hier die Schuld überwiegend bei der Frau in diesem Fall. Beim queren der Fahrbahn und auch des Radweges muss man auf den Fahrzeugverkehr achten.
Beide sind schuld. Die Dame darf die Straße nicht überqueren wenn sie jemanden kommen sieht. Des Weiteren muss sie eben schauen ob jemand kommt. Hierbei hätte sie dich mit Licht sehen müssen.
Du musst so langsam fahren dass du alles sehen kannst. Zur Not musst du eben absteigen oder sehr langsam fahren. In der völlig Dunkelheit mit 30 km/h rumzufahren ist jetzt auch nicht sonderlich hilfreich.
Beide wären zumindest teilweise schuld.
Er meint er fährt mit seinem Fahrrad auf einer dunklen Straße. Er hatte vorne und hinten Lichter und hat die Frau erst bemerkt, als diese neben ihm war.
Wäre er langsamer gefahren, oder hätte er, sie ein AUTO, helle Scheinwerfer oder ein Fernlicht, dann hätte er die Frau gesehen oder hätte früher abbremsen können.
Wenn es so dunkel ist, muss er so langsam fahren damit er niemand gefährdet oder schädigt. Im SV hat er sowohl gefährdet als auch geschädigt. Somit war er einfach zu schnell.
Auch Scheinwerfer eines Autos leuchten in erster Linie nach Vorne. Ich sehe weiterhin den größeren Schuldanteil bei der Frau.
Wie hoch welcher Schuldanteil ist, kann ich nicht sagen. Ich bin kein Versicherungsjurist, der so etwas berechnet.
Ich kann nur sagen, das beide einen Verstoß begehen und die Schuld bei Fahrzeugführern grundsätzlich höher eingestuft wird als bei Leuten die keine Fahrzeugführer sind.
Da hier im konkreten Fall der Radfahrer noch rechtzeitig bremsen konnte liegt hier ohnehin kein Verstoß vor.
Nein, er konnte nicht bremsen. Es kam zu einem Unfall. Die Frau ist gestürzt.
sie dachte das ich es nicht schaffe rechtzeitig zu Bremsen doch habe ich aber zum Glück
Nein hat er nicht. Die Frau ist gestürzt. Er hat es wohl nicht geschafft.
Ach so, ich wusste nicht dass du Augenzeuge warst und mehr weißt als der Fragesteller hier erzählt. Sorry.
Achso. Ist ja nicht so das er erzählt, das die Frau gestürzt sei und deshalb so oder so ein Unfall vorliegt, auch wenn er „rechtzeitig“ bremsen konnte bevor er sie umspitzt. Ja das ergibt Sinn.
Stimmt, es ist ja auch noch nie ein Fußgänger ohne Fremdeinwirkung gestürzt. Vor allem nicht wenn man sich plötzlich umdreht oder einen Schritt nach Hinten macht und dabei mit Einkaufstaschen bepackt ist. Kann ja gar nicht passieren.
Wir gehen hier von den Fakten aus und nicht von irgendwelchen ausgedachten Geschichten.
Sie ist gestürzt weil er sie erwischt hat und jetzt Blödsinn erzählt oder weil sie sich so erschrocken hat, das sie hingefallen ist.
Erwas anderes zu behaupten wäre reine Spekulation.
Wir gehen hier von den Fakten aus
Ich schon, du anscheinend nicht oder woher weisst du das:
Sie ist gestürzt weil er sie erwischt hat und jetzt Blödsinn erzählt
?
weil sie sich so erschrocken hat, das sie hingefallen ist.
Und da sehe ich kein Verschulden. Ursächlich war schließlich die unaufmerksamkeit der Fußgängerrin.
Klar, abschließend können wir es nicht sagen. Dafür müsste man die Situation gesehen haben. Aber für mich hört es sich so an, als hätten beide einen Verstoß begangen.
Naja, n Auto währe da wahrscheinlich mit mindestens 50 gefahren und hätte zur Seite auch keine Lichter. Wenn ein mitverschulden des Radfahrers in Frage kommen sollte dann nur ein geringes.