Fahrlehrer auch ohne Ausbildung oder Abitur?

7 Antworten

Du benötigst im Vorfeld keine Ausbildung. Hauptschulabschluß reicht und max. 3 Punkte. Du benötigst allerdings die Führerscheine PKW, LKW (hast Du ja schon) und Motorrad.

Einfach an einer Fahrlehrerschule anmelden und dann heist es lernen, lernen, lernen. Nach einer 5 Monatigen schulischen Ausbildung und 3 Prüfungen (Fahrprüfung, schriftlich und mündlich) gehst Du in einer Fahrschule in ein Praktikum von 4,5 Monaten und legst dann Deine Lehrprobe ab. Ab diesem Zeitpunkt bist Du ein ausgebildeter Fahrlehrer.

previa 
Fragesteller
 14.02.2011, 21:02

aber überall wo ich gelesen hab stand das mein eine ausbildung vorher braucht :-(

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previa 
Fragesteller
 14.02.2011, 21:03

gibts da unterscheide von bundesland zu bundesland?

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Also, Abitur brauchst du nicht, eine Ausbildung zum Fahrlehrer jedoch schon, da du ja denn Befähigungsnachweis als Fahrlehrer brauchst.

Die Ausbildung kannst du auf einer Fahrlehrerschule machen und dauert ca. 10 Monate.

Du brauchst weder ein Abitur noch eine andersweitige Ausbildung.

previa 
Fragesteller
 12.02.2011, 21:03

aber bormal wird ja eine berufsausbiludng in was auch immer verlangt.... aber wenn man vorher 2 jahre lkw fährt vollzeit müsst das doch reichen oder um auf eine fahrlerherschule zu gehen<ß

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Als Erstes musst Du alle Führerscheine machen. Den Fahrlehrerschein darfst Du mit 23 Jahren machen. Dabei gilt das Selbe wie bei den "normalen" Führerscheinen. Du kannst entweder den Fahrlehrer für alle Führerscheinklassen machen, oder nur für den PKW. Führerscheine musst Du trotzdem alle haben, egal, ob Du nur Fahrlehrer im PKW-Bereich werden willst, oder ob Du auch auf Motorrädern, Bussen und LKW ausbilden willst.

nein, du musst eine ausbildung und die lizenz als fahrlehrer haben. ohne dieses geht gar nix. dazu brauchst du natürlich auch alle führerscheine, die du lehren willst, selber auch....

previa 
Fragesteller
 12.02.2011, 21:01

an den führerscheinen bin ich fgerad!! aber muss ich zwingen eine berufsausbildung z.b als verkäufer, berufskraftfahrer etc haben?

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colt1212  12.02.2011, 21:16
@previa

soviel ich weiss, nicht. den fahrlehrer ist ja ein beruf für sich, warum solltest du denn noch einen machen....es gibt zwar berufe, wo das teilweise vorgeschriben ist, aber beim beruf des fahrlehrers ist das , soviel ich weis, nicht der fall..

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Habe mich mal schlau gemacht. Du hast absolut recht. Hier anbei die definition.

Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt die vor der Industrie- und Handelskammer - oder Handwerkskammer- erfolgreich abgelegte Prüfung in einem anerkannten Lehrberuf. Der von Ihnen erlernte oder bisher ausgeübte Beruf muss hierbei keine besondere Beziehung zum Fahrlehrerberuf haben. Sie erfüllen die Bedingung ebenfalls, wenn Sie einen Facharbeiterbrief wie z. B. " Berufskraftfahrer " besitzen. Bei Bewerbern von Behörden, Polizei, Bundeswehr etc. wird die bestandene Prüfung zum mittleren Dienst - z. B. Unteroffizier - der abgeschlossenen Berufsausbildung gleichgesetzt. Wer keinen Beruf besitzt, kann ebenfalls dann diese Bedingung erfüllen, wenn er eine höhere Schulbildung nachweist. Hier wird die fachgebundene Hochschulreife als gleichwertige Vorbildung genauso anerkannt wie jede andere Art von Hochschulreife. Wer das Abitur besitzt, braucht keinen Beruf nachzuweisen.