Fahren mit ungültigem Führerschein?

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Für Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten besteht, sobald der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet, die Berechtigung nur noch 6 Monate im Inland (§ 29 Abs. 1 Satz 3 FeV). Nach Ablauf der sechs-Monate-Frist bleibt jedoch dem Fahrerlaubnisinhaber nur noch die Möglichkeit, seine ausländische Fahrerlaubnis nach § 31 FeV in eine deutsche umschreiben zu lassen, falls er in Deutschland Kfz führen will. Vermutlich wurde der deutsche Führerschein irgendwann mal in einen schweizer Führerschein umgetauscht. Ab diesem Zeitpunkt galt schweizer Recht. Wenn sie nun wieder zurück nach Deutschland möchte, so muss sie ihren Führerschein erneut umschreiben lassen, um nach deutschem Recht eine Fahrerlaubnis zu haben. Vermutlich erfolgt die Umschreibung " ohne erneute Abnahme einer Fahrprüfung", da bereits einmal eine deutsche Fahrerlaubnis vorlegen hat. Voraussetzung für das Führen eines Kfz im Inland ist aber, dass ein gültiger Führerschein von der örtlich zuständigen Behörde ausgehändigt wurde. Erst mit Aushändigung des Dokumentes hat man eine gültige Fahrerlaubnis. Ein gültiges Dokument von einer deutschen Behörde kann sie aber nicht vorweisen, da die schweizer Behörde beim damaligen Umtausch dieses Dokument einbehalten hat und das Recht hat, dieses nach Ablauf von 3 Jahren zu vernichten. Die 6 -Monatsberechtigung ist abgelaufen, eine neue deutsche Fahrerlaubnis wurde nicht erteilt, da das deutsche Dokument nicht ausgehändigt wurde.

In Deutschland wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG bestraft. Wird die Tat fahrlässig begangen, so sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten vor, was bei Ersttätern eigentlich nie verhängt wird. Ebenso ist eine Geldstrafe möglich bis zu 180 Tagessätze, das heißt, der Monatsverdienst wird durch 30 geteilt und dann mit 180 multipliziert. So wird die Geldstrafe ausgerechnet. Entscheiden wird aber immer die Staatsanwaltschaft bzw. der zuständige Amtsrichter, wie hoch die Strafe dann tatsächlich ausfällt.

sie wird wahrscheinlich eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis vom staatsanwalt bekommen. die strafe wird wohl beim ersten mal eine geldstrafe sein und nicht so hoch sein der richter schaut schon darauf wie es dazu gekommen ist .

ginatilan  20.11.2013, 23:29

sie wird wahrscheinlich eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis vom staatsanwalt bekommen.

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jonny966  20.11.2013, 23:52
@ginatilan

ja du bist ja oberschlau! ich hatte schon 4 mal die anzeige und weiß wovon ich rede die anzeige kommt zu 100%

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Antitroll1234  21.11.2013, 00:15
@jonny966

und weiß wovon ich rede

...naja, nicht wirklich^^

Aber solang Du daran glaubst.

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ginatilan  21.11.2013, 10:16
@jonny966

ja du bist ja oberschlau!

schlauer wie du, das stimmt

ich hatte schon 4 mal die anzeige

dann solltest du aber den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein kennen.

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ginatilan  21.11.2013, 10:20
@jonny966

dann begründe mal deine so schlauen aussagen...

Wer ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV).

Wer jedoch ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sogar eine Straftat.

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ginatilan  21.11.2013, 10:22
@jonny966

die anzeige kommt zu 100%

selbst das ist FALSCH

Verwarnt wird der Fahrzeugführer in diesem Fall für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde. Bundesweit ist hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig.

keine Anzeige sondern nur ein Verwarnungsgeld!!

ist wieder ein großer Unterschied

bist du jetzt schlauer geworden?

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PatrickLassan  21.11.2013, 13:00
@ginatilan

Verwarnt wird der Fahrzeugführer in diesem Fall für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde

Die Schwester hatte anscheinend einen in der Schweiz ausgestellten Führerschein dabei. Es mag ja sein, dass Wikipedia irrt, aber dort steht:

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt und ... eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde,

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_F%C3%BChrerschein

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ginatilan  21.11.2013, 13:25
@PatrickLassan

Hallo Patrick

in der Frage steht, dass die Schwester vergessen hat nach Umzug in Deutschland den Führerschein WIEDER zu ÜBERTRAGEN.

also hatte sie vor Umzug in die Schweiz eine deutsche Fahrerlaubnis!

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PatrickLassan  21.11.2013, 13:39
@ginatilan

Dann verstehe ich die Frage wohl anders. Der Fragesteller drückt sich da meiner Meinung nach etwas unklar aus. Der Hinweis darauf, dass vergessen wurde, den Führerschein innerhalb von sechs Monaten umschreiben zu lassen, hört sich für mich so an, als ob sie die Fahrerlaubnis in der Schweiz erworben hat.

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siggibayr  26.11.2013, 15:21
@ginatilan

Leider hat GINATILAN keine Ahnung, wovon er schreibt. Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet aber nur, sie kann ihren Führerschein nicht vorzeigen. Tatsächlich begeht sie aber ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da ihre schweizer Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt wird, selbst wenn ein Führerschein vorliegt. Im § 75 Nr. 4 FeV wird nur davon gesprochen: Mitführung, Aushändigung, Übersetzung u.s.w. Hier steht mit keinem Wort irgend etwas von "gültig". Ebenso steht im Satz 2 zu § 4 FeV nur was von der Mitführpflicht und Aushändigungspflicht. Es gilt also sein zweiter Satz, der mit § 21 StVG und das ist eine Straftat.

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Sie wird ja auch einen Anhörungsbogen erhalten. Da sollte man sich Asche auf`s Haupt streuen. Aber leider schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Vielleicht jetzt schnell bemühen, den Schweizer umschreiben zu lassen. Bei den Steuersündern von dort sind sie ja auch sehr kulant.

siggibayr  26.11.2013, 15:13

Anhörungsbogen gibt es im Strafverfahren nicht ! Fahren ohne Fahrerlaubis ist nun mal eine Straftat.

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