Fahnenflucht im Ersten Weltkrieg

4 Antworten

Unterschiedlich. Bei Desertion im Krieg gab es mindestens Zuchthaus, bei Desertion direkt aus der Kampflinie die Todesstrafe.

Das war bei vielen Staaten so. 
Insgesamt waren im Ersten Weltkrieg 2400 Todesurteile wegen Desertion, Meuterei oder Ungehorsams gegen französische Soldaten verhängt worden. Davon wurden 675 vollstreckt.

Noch heute kann z. B. gegen US-Soldaten bei Fahnenflucht in Kriegseinsätzen die Todesstrafe verhängt werden. 

möglich ist es , das der vorgesetzte, um ein exempel zu statuieren, zu so etwas greift, aber zu dem zeitpunkt glaube ich es nicht, auch wenn man nicht ausschliessen kann, das es menschen gibt, die so etwas ohne zu zögern machen.

da die jungen damals, vorallem die aus gutgestellten familien, erzogen wurde, das sie dem kaiser dienen sollen und wollen und selbst jemand , der nur eine jahr diente, um dann sagen zu können, das er leutnant der reserve ist, dadurch im ansehen stieg und dies noch mehr als ein adelstitel oder geld den sozialen rang erhöhte, denke ich, schon das es möglich ist, das sich jungs versuchten älter zu machen.

allerdings mussten sie immer eien ärztliche untersuchung über sich ergehen lassen, ohne die sie nicht wehrtauglich waren.

von daher bin ich der meinung das 14 jahre zu jung ist, mit 17 einhalb konnten sie sich melden, soweit ich weiss und für die offizierslaufbahn mussten sie das abitur nachweisen, zum ende des krieges gab es das notabitur, wo die prüfung fürher abgelegt wurde.

Hi, galt im 1. Wk als unerlaubte Entfernung von der Zruppe. Im Extremfall mit Todesstrafe bedroht. Klar: ein Fahnenflüchtiger haut ab, die Stellung ist unbewacht, der Gegner kann einen Riesenvorteil erhalten, der Tod von vielen Kameraden ist möglich. Im 1. Wk wurden aber nur - im Gegensatz zu den Gegnern - sehr wenige Todesurteile vollstreckt, meist mit Gefängnisstrafe geahndet. Die Franzosen hatten mal was ähnliches: Massen Befehlsverweigerung, sodaß das franz. Militär zur Dezimierung greiifen mußte (jeder 10. wird erschossen. Insgesamt wurden bei den Gegnern weitaus mehr Todesstrafen verhängt und vollzogen. Gruß Osmond http://www.ostfront.net/

Es stand bereits 1870 auf Fahnenflucht die Todesstrafe. Das kann Dir aber auch Wikipedia beantworten.

Schidde 
Fragesteller
 27.02.2012, 22:41

Auf Wikipedia stand dazu nur das es zu einem Prozess kommt. Was hier aber nicht der Fall war! Zitat Wikipedia

Kaiserreich [Bearbeiten] Im Deutschen Reich war die Fahnenflucht als Sonderfall der Unerlaubten Entfernung im Dritten Abschnitt des Militärstrafgesetzbuches des Deutschen Reiches[2] vom 20. Juni 1872 geregelt. Zur Aburteilung von Fahnenflucht waren Militärgerichte berufen.

0