Fälschung?

3 Antworten

Hallo Achmad,

das Fälschen einer Schulbescheinigung erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB.

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Du schreibst:

Und er ist noch minderjährig ist.

Ab 14 Jahre sind auch Minderjährige strafmündig.

Wenn es auch sehr unwahrscheinlich sein dürfte, dass es hier zu einer Strafanzeige durch die Schule kommen würde, ist Urkundenfälschung grundsätzlich mit Haft- oder Geldstrafe bedroht.

Geldstrafen beziehen sich auf das Einkommen des Verurteilten. Bei Minderjährigen Straftätern werden demnach keine Geldstrafen verhängt.

Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung wird auf jeden Fall dokumentiert und löst sich nicht einfach in Luft aus.

Auf jeden Fall einen Eintrag, unentschuldigte Stunden (wenn es dafür war) oder eben nicht „was auch immer“ und deine Eltern werden auch benachrichtigt.

Ob es strafrechtliche Konsequenzen hat, kann ich dir nicht sagen. Kommt aber sicher auf den Anlass an, für den du etwas gefälscht hast. Um einen Tag oder so zu entschuldigen, wird die Schule sicher keine Strafanzeige stellen. Bei (zum Beispiel) einer Abmeldung von der Schule oder wenn es um (viel) Geld geht, sieht die Sache sicherlich anders aus

Wenn du dein Zeugnis fälscht lässt dich die Staatsanwaltschaft wohl nicht vom Haken.

Wenn du deinen Brief vom Lehrer an die Eltern fälscht schickt dich die Polizei heim weilsie besseres zu tun haben