Fällt bei fertiger Ausbildung das BGJ weg?
Bin 19 M und habe letztes Jahr meine erste Ausbildung abgeschlossen.
Habe mich jetzt allerdings dazu entschlossen nochmal eine andere Ausbildung zu machen, und finde den Beruf Zimmerer sehr interessant. Allerdings habe ich erfahren das man das erste Lehrjahr über ein Berufsgrundschuljahr machen muss, und würde gerne mal Wissen ob das auch noch zählt wenn man eine Fertige Berufsausbildungen in der Tasche hat oder ob das dann wegfällt??
3 Antworten
Es kommt darauf an was Dein bereits erlernter Beruf ist und in welchem Bundesland Du lernst. In Niedersachsen heißt es BGJ, ist aber schon berufsbezogen und Du hast auch schon Deinen Lehrbetrieb. Bei uns in Schleswig- Holstein ist es das erste Lehrjahr das allerdings vorwiegend aus Berufschule und überbetrieblichen Ausbildungskursen (Bauhof) besteht. Dort werden die Grundlagen aus verschiedenen Bauberufen gelehrt, auch Gerüstbau, Mauern, Fliesen legen, Vermessung und Holzverbindungen... Dieses Jahr kann unter Umständen entfallen, es hilft aber auch die Zusammenhänge im Baugeschehens zu verstehen. Meine Azubis haben zumindest im Nachhinein es immer für positiv empfunden dieses Jahr mitgenommen zu haben.
Ich selbst habe damals das erste Jahr nicht mitgemacht und zudem noch vorzeitig die Gesellinnenprüfung abgelegt. Das ging auch aber die ein oder andere Grundlage habe ich eben nicht beigebracht bekommen sondern musste es mir nach und nach selbst aneignen...
Z.B. in NRW bist du ab deinen Schulabschluss bis zum 18. Lebensjahr berufsschulpflichtig. Da du über diesem Alter bist und schon eine Ausbildung abgeschlossen hast ist alles gut.
Denn das BGJ ist nur für Leute gedacht, die eben keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und eventuell noch berufsschulpflichtig sind. Dieses Jahr kann meistens als 1. Ausbildungsjahr geltend gemacht werden.
woher hast du diese Info?
das BGJ ist für Leute, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben...
Steht so im Internet