Fällt bei fertiger Ausbildung das BGJ weg?

3 Antworten

Es kommt darauf an was Dein bereits erlernter Beruf ist und in welchem Bundesland Du lernst. In Niedersachsen heißt es BGJ, ist aber schon berufsbezogen und Du hast auch schon Deinen Lehrbetrieb. Bei uns in Schleswig- Holstein ist es das erste Lehrjahr das allerdings vorwiegend aus Berufschule und überbetrieblichen Ausbildungskursen (Bauhof) besteht. Dort werden die Grundlagen aus verschiedenen Bauberufen gelehrt, auch Gerüstbau, Mauern, Fliesen legen, Vermessung und Holzverbindungen... Dieses Jahr kann unter Umständen entfallen, es hilft aber auch die Zusammenhänge im Baugeschehens zu verstehen. Meine Azubis haben zumindest im Nachhinein es immer für positiv empfunden dieses Jahr mitgenommen zu haben.

Ich selbst habe damals das erste Jahr nicht mitgemacht und zudem noch vorzeitig die Gesellinnenprüfung abgelegt. Das ging auch aber die ein oder andere Grundlage habe ich eben nicht beigebracht bekommen sondern musste es mir nach und nach selbst aneignen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Z.B. in NRW bist du ab deinen Schulabschluss bis zum 18. Lebensjahr berufsschulpflichtig. Da du über diesem Alter bist und schon eine Ausbildung abgeschlossen hast ist alles gut.

Denn das BGJ ist nur für Leute gedacht, die eben keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und eventuell noch berufsschulpflichtig sind. Dieses Jahr kann meistens als 1. Ausbildungsjahr geltend gemacht werden.