Fachwirt Hochschulzugangsberechtigung?

3 Antworten

Das gilt als sogenannte "Aufstiegsweiterbildung" und man hat nach der Kultusministervereinbarung nunmehr damit einen allgemeinen Hochschulzugang (Uni und FH) als "Beruflich Qualifizierter" womit man theoretisch alles studieren könnte.

In alle N.C. freien Studiengänge kommt man damit auch hinein. Besteht aber ein noch so geringer N.C. gilt für diese Bewerber nur eine kleine Sonderquote von ca. 5% aller Studienplätze. Gibt es innerhalb der Sonderquote einen Bewerberüberhang, dann wählt die Hochschule grundsätzlich nach eigenem Ermessen und nicht unbedingt nach Noten aus.

Aber Achtung! Für Medizin gelten diese Aussagen wohl inzwischen nicht mehr. Hier gibt es besondere Zulassungsprocedere!

Man erhält mit dem Abschluss des WFW eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Ist diese nur auf Hochschulen begrenzt, so wie die fachgebundene Hochschulreife? Oder auf bestimmte Studiengänge?

"Hochschulen" sind der Überbegriff für Fachhochschulen und Universitäten.
"allgemein" bedeutet, dass die Hochschulreife nicht fachgebunden ist.

D.h., Du kannst theoretisch an jeder deutschen Hochschule (FH oder Uni) studieren was Du willst (sofern nicht andere Dinge wie NC oder interne Aufnahmeprüfungen der Hochschulen dem im Wege stehen).

Soweit ich weiß nicht jeden Studiengang und manchmal muss vorher noch eine "Eignungsprüfung" abgelegt werden.