Fachabitur trotz einjähriger Pause?
Ich komme aus Baden-Württemberg und ich habe die 12. Klasse nun fast hinter. Ursprünglich wollte ich ein Fsj machen, um das Fachabitur zu bekommen, doch da meine Eltern gegen ein Fsj waren (ich bin 17 und kann das dementsprechend nicht einfach selbst entscheiden), war der Plan eine Ausbildung zu machen und mir das Fsj über diesen Weg zu holen. Leider konnte ich keine Ausbildung finden und muss demnach bis nächstes Jahr warten bis ich einen Ausbildungsplatz finden kann, ich würde dieses Jahr also einen Teilzeit Job machen.
Jetzt habe ich zwei Fragen:
- Kann ich das Fachabitur bekommen obwohl ich ein Jahr Pause zwischen dem schulischen Teil und dem praktischen Teil habe?
- Da ich erst im Oktober 18 werde gilt theoretisch noch die Berufsschulpflicht für mich, ich frage mich also ob diese Aufgehoben wird, da ich ja offiziell nach beenden der 12. Klasse die Schule verlassen darf?
1 Antwort
Du bist noch berufsschulpflichtig, du musst also bis Oktober eigentlich irgendwo zur Schule gehen oder eben ein FSJ machen. Die Schulpflicht wird nicht aufgehoben, nur weil du die 12. Klasse beendet hast. Damit hast du nur deine allgemeine Schulpflicht, nicht aber deine Berufsschulpflicht erfüllt.
Das Fachabitur kannst du auch noch nach einem oder mehreren Jahren Pause bekommen, das spielt keine Rolle. Du musst nur wie gesagt schauen, wie du das mit deiner Berufsschulpflicht bis Oktober machst…
Das ist falsch. In Baden-Württemberg gibt es für unter 18-jährige eine neunjährige allgemeine Schulpflicht und eine einjährige Berufsschulpflicht.
Was du hier beschreibst, ist etwas völlig anderes. Dass man eine Berufsschule besuchen muss, wenn man eine Ausbildung macht, ist klar, hat mit der Schulpflicht für nicht volljährige aber überhaupt nichts zu tun. Eine berufliche Schule kann und muss in BW auch besucht werden, wenn man keine Ausbildung macht, bspw in Form eines BVJs.
Bitte erstmal über das jeweilige Bundesland informieren, bevor man Antworten/Kommentare schreibt!
Eben. Er unterliegt aber keiner Schulpflicht mehr, wenn er die 12. Klasse hinter sich hat. Ob bestanden oder nicht spielt keine Rolle, die zehn Pflicht-Schuljahre sind voll!
Nein, das ist einfach nur falsch. Es gibt überhaupt keine zehn Pflicht-Schuljahre in Baden-Württemberg. Es gibt neun Jahre Vollzeitschulpflicht bzw die allgemeine Schulpflicht, die wie der Name schon sagt an einer allgemeinbildenden Schule absolviert werden müssen. Auf diese 9 Jahre folgt aber noch die Berufsschulpflicht bis man 18 Jahre alt ist.
Ob bestanden oder nicht spielt keine Rolle, das ist richtig. Er hat die 9 Jahre allgemeine Schulpflicht voll, nicht aber die Berufsschulpflicht erfüllt.
Informier dich doch bitte, bevor du etwas schreibst. Einfach mal Schulpflicht oder Berufsschulpflicht Baden-Württemberg bei Google eingeben, dann findet man genug…
Dauer: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, jedoch mindestens fünf in einer weiterführenden Schule; wird in dieser Zeit kein Abschluss erreicht, kann die Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden.
Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde. Wird vor dem Ende der Schulpflicht eine Ausbildung begonnen, sind die Schüler bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.
Eine Berufsschulpflicht gilt nur im Rahmen einer Ausbildung. Da ein 17-Jähriger, der sein Fachabi und seine 10 Schuljahre schon erfüllt hat, keine Ausbildung absolviert, gilt hier auch keine Berufsschulpflicht.
Berufsschulpflichtig kann dagegen auch ein 30-Jähriger sein, wenn dieser noch eine andere Ausbildung macht.