Ex Freundin, zeigt Kind nicht?

5 Antworten

Hallo,

ich würde ihr einfach mal so einen Brief schreiben, das ist oft besser, gerade wenn man sich im Streit getrennt hat. Und ich würde nicht gleich mit dem Anwalt kommen, ich glaube nicht dass das die Lage wirklich verbessert.

Vom Inhalt her würde ich ihr schreiben, dass du nunmal der Vater bist und dein Kind gerne sehen würdest. Das Kind wird seinen Vater sicher auch sehr gerne sehen wollen. Du möchtest ja nicht, dass das Kind bei dir wohnt oder so, sondern du möchtest es nur manchmal sehen dürfen.

Außerdem würde ich ihr eine Frist setzen, sie soll sich bis in z.B. zwei Wochen bei dir melden, ansonsten würdest du rechtliche Schritte einleiten. Ob sie das ihrem Kind wirklich antun will, muss sie selbst wissen. Zudem es ja für alle wirklich nur das beste ist, wenn du und dein Kind euch sehen könnt (außer sie möchte ihr Kind vor dir schützen, falls dies berechtigt ist). Falls sie sich nicht meldet, solltest du dich nach Ablauf der Frist an einen Anwalt wenden, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Achte aber darauf, die Frist nicht zu kurz zu setzen, sie sollte auch wirklich genügend Zeit haben.

Viel Erfolg :)

Stellt sich erst mal die Frage welche Beziehung:

das Kind

zu dir und deiner Ex-Freundin überhaupt hat?

Wenn deine Ex-Freundin die Mutter dieses Kindes ist und du der anerkannte Vater von eben demselben Kind, bist dann schreibst du ihr (der Mutter) selber einen Brief mit Hinweis auf das dem Vater (dir) zustehende Umgangsrecht welches gesetzlich (§ 1684 Abs. 3 BGB) geregelt ist.

Da machst du dann was man in solchen Fällen immer macht, du setzt ihr eine Frist und drohst ansonsten mit Klage bei Nichteinhaltung.

Viel Erfolg, und viel Glück vor allem für das Kind.

Schick der Mutter mal ein paar Artikel, von Psychologen, wo es um das Thema Vaterentzug geht. Sie will sich an dir "rächen" vergisst aber, dass das Kind mehr darunter leiden wird.

Es sei denn, sie will das Kind vor dir schützen. Warum auch immer! ;)

Woher ich das weiß:Recherche

Geh zum Jugendamt und lass Dich da beraten. Dadrauf hast Du einen rechtlichen Anspruch.