EU Import, Wein aus Italien importieren? Was muss ich beachten? Wie stelle ich es am besten an?

6 Antworten

Da gibt es grundsätzlich zwei Szenarien:

1. Du importierst den Wein aus Italien als Privatperson. Solltest du den Import nicht im Rahmen eines Gewerbes vornehmen und auch keine Gewinnerzielungsabsicht haben, ist das kein Problem. Italien ist ja Teil der EU, also fällt ein Einfuhr-Zoll nicht an. Beim Kauf wird dir vom Verkäufer die italienische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt - und das war es auch schon.

2. Du importierst den Wein aus Italien im Rahmen deines Gewerbes (falls du es denn schon angemeldet hast). Da solltest du bei der Bestellung deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben (die du hoffentlich auch hast). Der italienische Verkäufer wird dir den Wein dann umsatzsteuerfrei als sogenannte innergemeinschaftliche Lieferung nach Deutschland verkaufen. Hier musst du dann beim Finanzamt einen innergemeinschaftlichen Erwerb erklären, der mit deutscher USt belastet wird - gleichzeitig hast du aber in gleicher Höhe den Vorsteuerabzug.

stefan1531  06.12.2017, 10:00

zu 1) was von " möchte ich Wein aus Italien bestellen in einer etwas größeren Menge, und das hier später verkaufen" hast Du nicht verstanden?

zu 2) so einfach ist es nicht.

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Es ist zunächst zu klären, ob der Wein in Deutschland überhaupt nach nationalen Vorschriften Steuergegenstand ist. Danach welche weiteren Voraussetzungen für eine gewerbliche Verwendung / Abgabe erfüllt sein müssen. Da hilft nur eins: Beim Zoll unter den nachfolgenden Kontaktdaten nachfragen (da gibts vernünftige Antworten und kein Halbwissen ;-) )

Zentrale Auskunft 
Telefon: 0351 44834-520
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590

SarahSchweiz  06.12.2017, 09:11

Na ja.. die Antwort oben von interesse12 finde ich ehrlich gesagt recht solide... klingt nicht nach Halbwissen.

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chris85ks  06.12.2017, 11:28
@SarahSchweiz

meine Antwort bezieht sich auch nicht auf eine bereits gegebene Antwort, sondern beruht auf Erfahrung wie viel hier bei gutefrage.net grundsätzlich zum Zollrecht beantwortet wird und wie viel „Müll“ da teilweise bei ist. Ich schreibe es den einzelnen Leuten aber nicht, weil ich kein Lehrer bin ;-) . Bisher ist die Antwort von „stefan1531“ am umfangreichsten und in allen Punkten zutreffend. Aufgrund der Vielzahl an Faktoren kann man es hier pauschal nicht beantworten. Deshalb habe ich auch die Kontaktdaten des Zolls für gewerbliche Anfragen hier rein gepackt. Dort eine E-Mail hingeschickt und die Antwort mit vielem Hintergrund- und Fachwissen kommt ziemlich zügig zurück. 

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Cavaluca 
Fragesteller
 06.12.2017, 16:56

Ich danke dir werde mich mal mit denen in Verbindung setzten 

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Hallo Luca,

ich habe im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit schön öfter Wein zollabgefertigt, allerdings immer nur aus Drittländern. Wein kann auch innerhalb der EU verbrauchssteuerpflichtig sein; die genauen Zollbestimmungen muss man vorher abklären.

Hierbei geht es nicht nur um die Menge, sondern auch Füllmenge, Rebsorte, Art des Korkens, "Windhundkondigente" etc.

Ich würde Dir empfehlen, für's erste mal mit Deinem zuständigen Binnenzollamt Kontakt aufzunehmen. Wenn Du mir Deine Postleitzahl als Kommentar schreibst, suche ich Dir 'raus, welches das ist.

Zöllner sind fast immer dankbar, wenn man solche Dinge vorher abklärt. Das erspart allen Beteiligten unnötige Arbeit.

Die Zollabfertigung selbst solltest Du dann von einem Profi vornehmen lassen. Gerlach ist da z.B. eine gute Adresse. In Stuttgart weiß ich nocht eine (nicht ich, ich mach' zwischenzeitlich was Anderes), aber das würde Dir nur was bringen, wenn Du selbst ebenfalls in Stuttgart ansässig wärst.

Cavaluca 
Fragesteller
 06.12.2017, 16:55

Hallo und danke schonmal für deine Hilfe 

Meine Postleitzahl ist 60529

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stefan1531  07.12.2017, 07:49
@Cavaluca

dann ist das

Zollamt Höchst

Michael-Stumpf-Straße 1 - 3

65929 Frankfurt am Main

für Dich zuständig. Ruf' einfach mal an unter +49 69 33093-0 und verlang' die Einfuhr. Oder geh' mal vorbei.

Am Besten aber mitten am Tag und nicht unbedingt früh morgens oder kurz vor Dienstschluss.

Wie gesagt, meiner Erfahrung nach ist es den Zöllnern lieber, man klärt so was vorher.

Du kannst auch wie gesagt Gerlach kontaktieren. Das ist ein Zolldeklarant: http://www.gerlachcs.de/de/kontakt/deutschland.html

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Bezogen auf Wein (spezifisch auf Wein) innerhalb der EU gilt folgendes:


Für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine
Richtmenge festgelegt. Aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht kann Wein in
unbegrenzter Menge für eine Verwendung zu privaten Zwecken mitgebracht
werden. Weinrechtliche Vorschriften für den Transport von Wein bleiben
davon unberührt.


Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Steuern/Genussmittel/genussmittel_node.html

Diese Info kommt direkt vom Zollamt. Du kannst also für Privat unbegrenzt Wein innerhalb der EU kaufen und mitbringen.


GanMar  06.12.2017, 09:06

Da der Wein später verkauft werden soll, handelt es sich nicht um eine private Einfuhr.

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SarahSchweiz  06.12.2017, 09:10
@GanMar

Wenn du vorhast, den zu verkaufen, dann würde ich doch auch direkt beim Zollamt nachfragen, dann gehst du auf Nummer Sicher und läufst nicht Gefahr, da irgendwie doch was zu vergessen oder zu übersehen...

Für dein vorhaben, ewlches du geschildert hast (Wein mal ein wenig an die Verwandten verteilen) wirst du das noch nicht tun müssen. Das ist ja noch in keinem Falle gewerblich.

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Das kommt auf die Menge an. Bei ein paar Flaschen brauchst Du nichts zu beachten, ist ja EU-Land. Wenn Du einen Waggon voll importieren willst, gelten andere Regeln.