Estrichboden etwas bröckelig an den Ecken?
Unser Estrichboden im Bad wurde auf Styropor verlegt. Nun ist an einer Ecke etwas vom Estrich abgebrochen. Der Fliesenleger meinte es ist nichts gravierendes. Er hat mit dem Chef gesprochen und er meint er wird es morgen reparieren mit Fliesenkleber (?), damit es alles zusammenhält.
Was meint ihr? Kann man dass so machen? Btw. es ist eine Ecke wo eigentlich keine Belastung drauf sein wird...also weder Schrank noch Waschmaschine.
Btw.: Es ist Schnellestrich gewesen.
4 Antworten
Hallo martialartslee,
das sollte kein Problem sein, noch dazu, wenn die Ecke nicht belastet wird, aber selbst wenn dort einmal ein Schrank stehen sollte, wird es niemals zu einer Punktbelastung kommen! Also alles in Ordnung!
Ja das kann man machen wenn das nicht zu groß ist. Wichtig ist, mach ein Bild davon vor der Reparatur. Dann hast du immer was in der Hand falls da doch mal was sein sollte.
Im Grunde ist es egal was du da nimmst um es zu verschließen - nichts, auch neuer Estrich wird sich nicht mehr mit dem Alten verbinden. Um es wirklich in einem Stück zu bekommen, müsstest du alles oder zumindest ein großes Stück wieder aufbrechen.
Fliesenkleber geht, weil er durch seine Flüssigkeit relativ gut mit dem Beton abschließt und nicht aufquillt wenn er nass wird.
Zumal, wenn du da später eh noch Fliesen drauf legen willst, da sowieso mehr Kleber drauf kommt. Je weniger unterschiedliche Materialien du verwendest, desto beständiger ist die Geschichte am Ende.
Der Fliesenleger meinte es ist nichts gravierendes.
Diese Aussage reicht doch vollkommen aus, das brauchst du nicht zu hinterfragen.
Weil der Fliesenleger auf seine Arbeit Gewährleistung gibt, das reicht doch völlig aus.
Nein eben nicht. Da du absolut keine Ahnung hast, solltest du besser zu dem Thema schweigen.
Du bist ganz sicher kein Handwerker, ansonsten wüstest du wovon ich rede!
Doch bin ich, Anlagenmechaniker SHK. Ich weiß worauf es ankommt. Ich habe genug Pfusch erlebt und deren teuren Auswirkungen. Ich habe mehr als genug Ahnung.
Aber wie sieht es bei dir aus?
lol, dann mach dich doch mal Schlau, bevor du hier so ein Unsinn von dir gibst!
4 VOB/B wirksam vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen bei Bauwerken vier Jahre, für andere Leistungen, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, ggf. nur zwei Jahre.12.10.2020
Gewährleistung: Was im Handwerk gilt - dhz.net
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de › welche-gew..
Das ist die Theorie. In der Praxis machen kleine Betriebe ganz schnell dicht. Google doch mal bitte nach Baupfusch und wie die geschädigten auf den Kosten sitzen geblieben ist.
Auch jeder Pfuscher sagt das, egal ob richtig oder nicht. Was ist also falsch daran nachzufragen?