Ersttäter?

3 Antworten

Ja,zum einen ,ist der Zwischenraum so lang,das Du in den Polizeiakten nicht mehr auftauchst,

zum anderen würde nach dem Jugendstrafrecht kein Eintrag stattfinden,selbst wenn Du z.B.zu Sozialstunden verurteilt worden wärest.

Nur wenn Du damals statistisch nicht erfasst wurdest, was wahrscheinlich ist.