Ersttäter?
Wenn ich als Jugendlicher ( 14) einmal was geklaut habe und erwischt wurde und dann mit 24 nochmal gelte ich dann als ersttäter oder nicht ?
3 Antworten
Ja,zum einen ,ist der Zwischenraum so lang,das Du in den Polizeiakten nicht mehr auftauchst,
zum anderen würde nach dem Jugendstrafrecht kein Eintrag stattfinden,selbst wenn Du z.B.zu Sozialstunden verurteilt worden wärest.
Nur wenn Du damals statistisch nicht erfasst wurdest, was wahrscheinlich ist.
vor mir jedenfalls nicht.