Was kriege ich für eine Strafe oder bekomme ich garkeine?


18.04.2022, 15:48

PS: Die Polizei wurde nicht gerufen und ich weiß klauen ist blôd, ich habe es jetzt allerdings getan und bereue es auch, allerdings kann man es jetzt nicht mehr ändern.

JuristHelfer  18.04.2022, 18:37

Wie hoch ist der Wert der geklauten Ware?

verreisterNutzer 
Fragesteller
 19.04.2022, 11:07

waren mehrere sachen, insgesamt vielleicht 20-30 euro

5 Antworten

strafrechtlich wird da kaum was passieren, eine Anzeige kann es geben - wenn läuft das über das Jugendamt, das wird sich euer Zuhause näher ansehen und evtl. handeln.

zivilrechtlich schon

Es gilt dein Alter zum Tatzeitpunkt.

Also nein, strafrechtlich kommt nichts auf dich zu!

Wenn Du noch 13 warst, warst Du noch nicht strafmündig und es darf gar kein Verfahren eröffnet werden. Allerdings musst Du damit rechnen, dass das Jugendamt informiert wird und den Kontakt zu Deinen Eltern und Dir suchen wird.

Da Du bei der Tat noch nicht strafmündig warst ( § 19 StGB ) , wird dir nichts passieren. https://dejure.org/gesetze/StGB/19.html

Da der Warenwert deines Diebesgut wohl als geringwertig ( in der Regel bis 25 € ) anzusehen ist ( im Sinne von § 248a StGB ) , wird wohl auch sonst nichts auf dich zukommen. Also im zivilrechtlichen Bereich.

Die 25 € Grenze ergibt sich nicht aus dem Gesetz § 248a StGB, aber aus der dazugehörigen Rechtsprechung ( Gerichtsurteile ) . An den 25 € rüttelt quasi kein Jurist. Aber sie ist nicht bindend. Manche Richter sagen, auch 30 € sind als geringwertig anzusehen. Das dürfen sie.

https://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html

Du wirst wohl also keine ( Einzel- ) Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe, einem Staatsanwalt oder einem ( Jugend- ) Richter befürchten müssen.

Abgesehen davon das diese dem Grunde nach noch nicht für dich zuständig sind, weil Du noch keine 14 Jahre alt gewesen bist, können sie dich dennoch einladen. Ob man dieser Einladung zwingend folgen muss, weiß ich nicht. Bin mir zu 98 % sicher - nein.

Sollte so eine Einladung kommen - geh bitte einfach hin. Das Gespräch findet dann in einem Büro statt. Nicht in einem Gerichtssaal. Da ist dann nur der Richter. Ggfs. noch ein Praktikant des Gerichts und/oder die Jugendgerichtshilfe.

Der Richter trägt dann einen Anzug. Keine Richterrobe. Er wird dann verbal und von der Gestik her den Zeigefinger heben, und dich bitten sowie ermahnen, Straftaten künftig nicht mehr zu begehen. Er belehrt dich, und will nur verhindern, dass Du weitere Straftaten begehst.

Ist demnach wie ein Gespräch wie mit einem Schuldirektor.

Aber: auch wenn der Richter wie ein lieber Onkel oder Papa rüber kommen sollte - nimm das nicht falsch auf. Motto: naja, dann kann ich weiter Straftaten verüben. Du hast keinen umgebracht, aber Diebstahl ist Diebstahl.

Eine Leben ohne Straftaten ist nicht immer einfach. Auch für Erwachsene nicht. Aber es ist möglich und sollte möglich sein.

bereue es auch

Was bereust du? Die Tat oder die Tatsache, dass du erwischt worden bist?