Erlaubnis nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz trotz Vorstrafen?
Ich würde gerne einen Antrag dazu stellen.
Leider habe ich ein paar Anzeigen wie Diebstahl, leichte Körperverletzung (knapp 7 Jahre her) aber nichts was gegen das SprengG verstößt. Verurteilt wurde ich nur für den Diebstahl!
Ist es trotzdem noch möglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder gar eine Erlaubnis zu bekommen?
Die Erlaubnis gilt nur für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und F3
Wurdest du denn verurteilt?
Ja, allerdings noch im Jugenstrafmaß
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Realistisch geht da nix mehr.
Wenn ein pol. Führungszeugnis gefordert wird, dann kannst Du das vergessen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Anzeigen haben keinen Einfluss auf diese Erlaubnis.