Entschädigung nach Trocknung eines Wasserschadens?

2 Antworten

ja, du kannst mietminderung während der zeit geltend machen

und du musst da auch gar keine scheu haben, die versicherung bezahlt deine mietminderung dem vermieter

miete mindern, für die zeit, um x%, weiß nicht, aber schon paar, kommt darauf an, was ihr nicht nutzen könnt und wie stark es sonst einschränkt

30-50, würde ich schätzen

Kalthoras 
Fragesteller
 04.12.2015, 13:05

ohh man, was nen Aufwand, aber der Lärm von dem Gerät ist echt unzumutbar...

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.... da kann aber etwas niucht stimmen, denn solche Arbeiten übernimmt der Möbelpacker, der von der VGV bezahlt wird. Die Trocknungsgeräte laufen, wenn die Bewohner zur Arbeit sind oder schlafen. Was lauft denn da unrund? MInderung eines Raumes möglich, also bei rd. 500 EUR für 70 m² und Eßecke mit 15 m² rd. 30% somit 1 EUR/Tag.

Kalthoras 
Fragesteller
 04.12.2015, 21:26

Welcher Möbelpacker? Den Monteur der den Trockner  aufgestellt hat, lass ich nicht meine Schränke ausräumen! 

Das Gerät soll nach seiner Aussage durchgehend laufen, klar kann man mal ausmachen aber soll nicht so oft.

 Wir können Wohnzimmer Esszimmer und Küche bei dem Lärm nicht nutzen! Ausserdem riecht es durch die Folie nach Plastik und die Luft ist schlecht im Raum, dazu kommt noch das unser Kind im Kinderzimmer den Trockner hören kann....

Es läuft also einiges unrund und das in der Weihnachtszeit.... wo nicht alle arbeiten müssen wo das Gerät störungsfrei laufen kann!!!

Wie kommen Sie auf 1€ am Tag??

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