Entschädigung für Sturz?

7 Antworten

Ja, nein, vielleicht. Mit der Tendenz zu "eher nicht". Es gibt, das stellen (nicht nur) Gerichte fest, ein gewisses Lebensrisiko. Und die Pflicht, für sich selbst verantwortlich zu sein.

Wenn das ein Mangel war, dem ein "normaler" Mensch unter "normalen" Umständen gut hätte entgehen können, dann sind die Chancen gleich Null. Zudem ist hier wichtig, ob der Mangel schon lange bestand und der Gemeinde bekannt war. In dem Fall gab es schon Entscheidungen pro Verletztem. Aber die sind rar.

Ich halte das nicht für ausgeschlossen aber für eher aussichtslos. Es kommt natürlich auch auf deine Verletzung an, also wie lange du im z.B. Krankenhaus gewesen bist usw. Die Kosten, die du dadurch hattest könnten die Entschädigung sein.

Meist nicht, schicke Deine Krankenkasse vor, die sind meist erfolgreicher.

Und wenn die bekommen, kannst Du immer noch Dich dranhängen.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie lang warst du denn deswegen in der Klinik? Welche Folgen und/oder dauerhaften schaden hast du davon getragen? Wie hast du das überhaupt hinbekommen? Hat die Stadt /Gemeinde überhaupt eine nachvollziehbare Mitschuld (bspw, weil eine Baustelle nicht gesichert war?)... Oder war da einfach n kanaldeckel, über den du gestolpert bist weil er meinetwegen nen kleinen überstand zur Straße hatte? - in dem Falle ist das nämlich eifnsch Pech und keinerlei Grund für irgendwelche Schritte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilpraktiker mit Qualifik. In Osteopathie und Chiroprakti
Kekilotta 
Fragesteller
 24.09.2021, 13:52

In der Klinik bin ich ambulant behandelt worden, aber seit 3 Wochen krankgeschrieben. Der Schachtdeckel war defekt, es waren Stücke rausgebrochen. Passiert ist das Ganze im Urlaub.

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Vinarion1  24.09.2021, 13:58
@Kekilotta

Joar.. Da stellt sich schon die Frage, ob das der Stadt bereits bekannt war und ob man den Sturz nicht mit eigener Unachtsamkeit erklären kann.. Also an deiner Stelle würde ich da garnix weiter probieren ehrlich gesagt.. Der Aufwand wäre riesig, während die Aussicht auf Erfolg ziemlich niedrig ist.. Und selbst wenn du Erfolg hast, wird das wohl kaum die Kosten des Verfahrens decken, und ohne bleibende Schäden ist das sowieso so ne Sache mit "Schmerzensgeld"

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Kommt drauf an.

Wenn eine Arbeit auf dem Gehweg ausgeschildert ist, hast du keinerlei Ansprüche.....Pech gehabt.

Versuchen kannst du es, wenn es keine Ausschilderung gab, aber stelle dich darauf an, daß du trotzdem leer ausgehst.