Energieverbrauch mittels Formel berechnen?

3 Antworten

Laut der Formel in deiner Frage komme ich auf den genannten Wert.

T / J = 457 / 365 = 1,25205

Q = 32 * 1,25205 * 200 * 1,11 = 8894,5632

Der grobe Fehler in deiner Abrechnung liegt wo ganz anders. Nämlich muss der Abrechnungszeitraum 12 Monate umfassen. In der Formel sieht man, dass es 3 Monate mehr sind. Diesen Faktor in der Abrechnung hat sich der Vermieter vermutlich selber ausgedacht, das macht die komplette Formel falsch.

Wenn der in deiner Abrechnung also nicht ein sinnvoller und nachvollziehbarer Grund angegeben ist, warum einmalig und ausnahmsweise ein längerer Zeitraum gewählt wurde, dann ist die Abrechnung formell falsch und komplett unwirksam.

Die Formel vereinfacht:

2,5 x Gesamtwarmwasserverbrauch x 50 :1 = kWh-Verbrauch für Warmwasser

Dann den prozentualen Anteil an den Gesamtheizkosten errechnen.

Das diese Ermittlung der WW-Kosten so nicht mehr zulässig ist hat albatros ja schon erwähnt.

Burak89 
Fragesteller
 30.03.2018, 11:54

Ich habe keinen Wert für Gesamtwarmwasserverbrauch. Es müsste doch mit der Formel mit den Daten, die rechts davon stehen, welches ich angehängt habe, funktionieren oder? Die Formel steht ja da und die benötigten Daten auch. Aber ich komme irgendwie nicht drauf.

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Seit 2014 schreibt die Novellierung der Heizkostenverordnung vor, das die Kosten für die zentrale Wassererwärmung nach gemessenem Verbrauch zu berechnen sind (mit speziellen Ausnahmen) und nicht mehr nach Formel.

Burak89 
Fragesteller
 30.03.2018, 11:39

Das war nicht die Frage.

Heizkostenverordnung § 9 Absatz 2. Kann doch sein, dass es sich um einen Ausnahmefall handelt.

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