Elternabendteilnahme

9 Antworten

Hallo mangoxx,

die Klassenpflegschaftssitzung ist eine geschlossene Veranstaltung, nicht öffentlich. Mitglieder sind die Eltern der Schüler. Der Lehrer ist zwar beteiligt, hat aber, da ee eine reine Elternversammlung ist, noch nicht einmal Stimmrecht.

Was die Großeltern angeht, gibt es zwei Möglichkeiten:

Ihr sprecht mit dem amtierenden klassenpflegschaftsvorsitzenden (oder wenn es das erste Schulajhr ist, mit dem Klassenlehrer, der einlädt), ob die Großeltern als Gäste ohne Stimmrecht teilnehmen können.

oder:

Die Eltern können nicht teilnehmen. Dann können sie den Großeltern eine Vollmacht schreiben, dass diese die Eltern vertreten. In diesem Fall wären die Großeltern stimmberechtigt, könnten sogar als Klassenpflegschaftsvorsitzenden gewählt werden und Mitglied der Schulpflegschaft sein.

Ja, das dürfen sie.

Na, sicher, warum denn nicht??

Bei unseren Kids ist am EA immer mal ein Großelternteil unter den Eltern dabei.

Wenn die Eltern mal an diesem Abend verhindert sind, dann ist es doch super, wenn die Großeltern kommen. Und besser, als wenn niemand anwesend ist.

LG

Liebe(r) mangoxx12

beim Elternabend spricht nichts dagegen, beim Elternsprechtag sollte man vorher fragen. Aber auch da wird kein Lehrer etwas dagegen haben.

Warum nicht? Sind doch reine Info-Veranstaltungen. Dort werden ja keine sorgerechtsrelevanten Entscheidungen getroffen.