Eltern verbieten Kontakt zur eigenen Schwester?

14 Antworten

Sicher dürfen sie. Erziehungsberechtigte dürfen bestimmen, mit wem ihr minderjähriges Kind Kontakt hat.

Ich kenne eure genaue Situation nicht. Die Frage ist: Will deine Schwester unbedingt zu dir und hat dich um Hilfe/Rat gebeten? In dem Fall wurden hier schon einige Antworten dazu gegeben, dass dir der Kontakt gesetzeshalber zusteht und du ihn einfordern kannst (...so lange du oder dein Mann nicht gerade drogenabhängige Trinker sind, die ein so schlechter Einfluss wären, dass man sie vor euch schützen müsste :D)

Oder wurde dir von seitens deiner Eltern gesagt sie wünschen keinen Kontakt, aber deine Schwester selbst hat dazu noch gar nichts gesagt?
In DEM Fall würden bei mir alle Alarmglocken schrillen.

Ich würde ein ernsthaftes Gespräch mit meinen Eltern anvisieren, ob deine Schwester euren Eltern etwas anvertraut hat bezüglich deines Mannes. Vielleicht ein Geheimnis, dass sie nicht weitererzählen sollen, aber ihre Tochter irgendwie trotzdem schützen wollen.

Um Konkret zu sein: ich würde erst einmal ohne irgendwelche Vorwürfe und Schuldzuweisungen in einem ruhigen Gespräch nachfragen, ob deine Eltern einen Grund haben, deine Schwester von deinem Mann fernzuhalten. Stichwort sexueller Missbrauch.

("Mein Mann würde soetwas NIEMALS tun!" magst du denken. Aber die Realität sieht leider täglich tausendfach anders aus. Und ich an deiner Stelle würde ersteinmal Ursachenforschung betreiben, bevor ich irgendeine Stellung beziehe.)

Ansonsten schlage vor, dass du deine Eltern fragst ob du dich in Zukunft alleine mit deiner Schwester treffen darfst, bei deinen Eltern Zuhause oder an öffentlichen Orten (Eiscafé, Kino, ...) wo dein Mann nicht dabei ist.

Es zeigt sich dann ja schnell, ob deine Eltern deinen Mann tatsächlich nicht "mögen" und dich deshalb mit dem Kontaktverbot abstrafen wollen, oder ob es um den Kontakt zwischen deinem Mann und deiner Schwester geht und alles in Ordnung ist, so lange deine Schwester NUR zu DIR Kontakt hat.

Als Bruder oder Schwester kannst du ebenso wie Großeltern auch ein Umgangsrecht einfordern. Es muss gute Gründe geben, wenn ein Richter dies ablehnt. Und zwar NICHT, wen du heiratest, sondern nur, wenn du der Schwester nicht gut tust. Hier scheint aber der umgekehrte Fall zuzutreffen: Die Eltern benutzen Kontakt als Druckmittel, um Macht auszuüben. Und das tut ihren Kindern nicht gut. Weder der minderjährigen, noch dir.

guinan  06.08.2012, 14:59

"Gem. § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister ein gegenseitiges Umgangsrecht. Darauf, ob eine soziale Gemeinschaft durch Zusammenleben in der Vergangenheit bestanden hat, kommt es nicht an. Dies gilt auch für Halbgeschwister und Adoptivgeschwister. Der Anspruch von Stiefgeschwistern auf Umgang miteinander ergibt sich aus § 1685 Abs. 2 BGB, wenn die dort genannten Voraussetzungen (insb. die sozial-familiäre Beziehung) gegeben sind. Zur Gewährung des Geschwisterumgangs sind die Erwachsenen verpflichtet, in deren Obhut sich minderjährige Geschwister befinden. Weigern sie sich, so ist der Antrag auf Umgangsregelung gegen diese zu richten. Das Familiengericht kann über Umgangswünsche von Kindern jedoch auch ohne förmlichen Antrag von Amts wegen entscheiden."

http://www.famrb.de/0407_aufsatz.pdf

2

huhu,

Was für ein Quatsch ? - sag mal deinen Eltern die meinung und meinetwegen kannst du ja auch ohne Mann kommen oder ? ; aber die Eltern können bis zum 18 LJ. entscheiden wo sich deine Schwester befindet und auch im Fall die Polizei holen wenn sie nicht wollen das sie bei dir ist...

Aber mal ganz ehrlich wenn die deine Eltern lieben werden sie akzeptieren wenn du liebst und geheiraetet hast.

glg

Eure Eltern sind noch für deine Schwester verantwortlich.
Vielleicht denken sie,dass dein Mann ihr nicht gut tut.
Du könntest dich doch an einem neutralen Ort mit ihr treffen
wenn sie dich nicht besuchen darf.