Eltern sorgepflicht?
Müssten sie/sind Eltern dazu verpflichtet ihrem Kind Unterwäsche zu kaufen. zB das Kind ist ein 14 Jähriges Mädchen. Oder könnten sie auch sagen nein ohne ist gesünder?
LG Emma :D
10 Antworten
Unterwäsche gehört zur notwendigen Grundausstattung. Es wäre sonst zb beim Umziehen vorm Sport, auf Klassenfahrt oder beim Arzt peinlich, im Winter könnte man sich ohne Slip innen an der Hose aufscheuern, bei kaltem Wetter holt man sich leucht was weg, und, mal ehrlich, wenn das Kind, ob Mädchen oder Junge, Ausfluss hat, wäre gleich ein nasser Fleck in der Hose (unhygienisch, unangenehm, man könnte ausgelacht werden, und wenn die Hose nicht nach jedem Tragen in die Wäsche kommt, wird es auch eklig). Wenn man seine Tochter, die schon Oberweite hat, ohne BH los schickt, darf sich auch nicht beklagen, wenn sie keinen Sport mehr mag und die Männer nur noch gaffen.
Wenn die Kinder volljährig sind, können sie sich gern gegen Unterwäsche entscheiden (oder sie vorher einfach heimlich weglassen), aber sie haben das Recht darauf, dass die Eltern die Wäsche finanzieren und genug vorhanden ist.
Ohne Unterwäsche ist es eben nicht gesünder, zumal oft Textilien aus Kunstfaser getragen werden und auch meist nicht täglich die gesamte Wäsche gewechselt wird.
Ich meine schon, dass es zur Fürsorgepflicht gehört.
Das heißt aber nicht, dass es der schickste String-Tanga sein muss, der ohnehin diese Funktion nicht erfüllt. Einfache Unterwäsche gehört aber zu einer normalen und gesunden Bekleidung. Und gerade bei Mädchen stellt sich die Frage, wie das in der "Erdbeerwoche" ohne Slip gehandhabt werden soll.
Müssen sie, oder dem Kind Geld dafür geben. Wie soll man denn eine Periode ohne Unterwäsche überstehen?
Das sagt aber nix darüber aus, welche Art von Unterwäsche es ist. Das können die Eltern selbst entscheiden.
Sicherlich müssen die Eltern die Kleidung für das Kind kaufen.
Es kann natürlich möglich sein das aufgrund der finanziellen Möglichkeiten nicht unbedingt die Markenware gekauft werden kann.
Ein Kind ist kein Spielzeug. Es darf nicht den Launen der Eltern ausgeliefert sein.
Nein, das Kind ist ja kein Ding! Ein Mensch hat ja eine gewisse Würde! Die darf man ihm nicht nehmen.
Wenn das Kind ist nicht will, dann darf man es ihm auch nicht aufzwingen.
Es geht doch in der Frage nirgends darum, ob das Kind will oder nicht. Du ergibst gerade nicht viel Sinn.
Doch das Thema muss berücksichtigt werden! Es geht nicht darum was Eltern wollen!
Sorry, aber... häh? Was hat das denn mit der Frage zu tun?
Nein die Eltern dürfen natürlich nicht alles mit ihrem Kind machen was sie wollen. Ich habe es ja schon angesprochen, da spielt die Würde des Menschen eine Rolle. Und im Grundgesetz steht nichts drin dass die Würde des Menschen erst ab 18 anfängt.
Das lustige ist, dass das GG nur für den Staat und nicht für die Eltern bindend ist.
Die Ansicht ist Bullshit, das Grundgesetz ist für die Menschen gemacht und nicht für den Staat. Die darunter liegenden Gesetze leiten sich aber aus dem Grundgesetz ab. Und wenn es kein Gesetz gibt, dass etwas regelt, dann gilt das Grundgesetz auch für den einzelnen Menschen. Es gilt natürlich nicht nur für den Staat, sondern für alle Menschen.
Das ist Käse. Das GG definiert einzig und allein das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern. Bürger untereinander bindet es nicht.
Und was hat Artikel 2 jetzt nicht mit dir zu tun wenn da steht jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit? Wie sieht's dann aus mit den Nachbarn und deiner Beziehung zu den Nachbarn?
Daraus leitet sich dann z.B ab, dass du z.B nackt in deiner Wohnung herumlaufen darfst.
Du kannst deinen Nachbarn nicht unter Berufung auf das GG verklagen, weil er deine Würde verletzt.
Nein, das geht andersherum, du kannst deinen Nachbarn nicht an der Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern. Es gibt schlichtweg kein Gesetz dagegen.
Richtig, und es gibt kein Gesetz, welches Eltern vorschreibt, welche Wäsche sie ihren Kindern erlauben.
Trotzdem ist das Kind ein Mensch und die Würde des Menschen ist unantastbar. Das heißt du kannst deinem Kind nicht anziehen was du willst.
Das heißt du kannst deinem Kind nicht anziehen was du willst.
Doch, das fällt unter das Erziehungsrecht.
Sehe ich jetzt nicht so. Zumindest wenn es dem Kind in irgendeiner Form schaden könnte. Klar kannst du sagen, dass heute Stiefel angesagt sind statt Flip Flops. Aber wenn du einem Jungen jetzt z.B Mädchenkleider anziehen möchtest, dann fällt das nicht mehr unter Erziehungsrecht. Dann ist die Würde des Menschen verletzt.
Keines, das ist ja der Gag. Aber das ist ja deshalb noch lange kein Freibrief alles machen zu dürfen. Das verbietet dann die Achtung der Menschenwürde! Und zwar musst du die Würde deines Kindes achten.
Keines
Und da man in Deutschland alles darf, was nicht explizit verboten ist, liegst du offensichtlich falsch.
Das ist definitiv falsch, denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit findet da ihre Grenze, wo andere dadurch in ihrer Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt werden.
Das leitet sich aus dem Grundrecht im Grundgesetz ab, da gibt es kein Gesetz dazu - muss es ja auch gar nicht.
Doch muss es. Wie schon gesagt regelt das GG nur das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Das ist Tatsache. Vor welchem Gericht möchtest du denn das Recht einklagen?
Es gefährdet das Kindeswohl und ist psychische Misshandlung, wenn du deinen Sohn der Lächerlichkeit preisgibst, indem du ihn gegen seinen Willen in Rock und Bluse losschickst
Rock und Bluse sind weder Unterwäsche noch ist das grundsätzlich so.
Dürfen sie jetzt oder nicht?