Eltern machen mich verrückt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist volljährig. Also sieh zu das Du ausziehst. Dafür brauchst Du nicht die Erlaubnis der Eltern.

Sie sind dann Dir gegenüber sogar unterhaltspflichtig, bis Du die Ausbildung abgeschlossen hast.

Du kannst ja mal schauen ob Du ein WG Zimmer findest.

Und besorg Dir ein anderes Handy wo sie nicht ran können.

Was die da mit Dir machen geht gar nicht.

ich brauch echt Hilfe. Ich bin 19 Jahre alt und habe seit ich 11 bin eine Handysperre. Meine Eltern wollen diese jetzt aber nicht rausmachen was mich total aufre

dann gib ihnen das Handy zurück und kauf dir ein eigenes - und von dem verräts du denen einfach nicht den Pin.

Ich habe mit überlegt ein neues Handy zu kaufen, aber wenn ich das mache gibt es daheim sehr viel Stress.

entweder du riskierst den Stress oder du akzeptierst die Situation bis zu deinem Auszug weiterhin. mehr Optionen hast du nicht. nur so stresst dich die Situation ja auch schon.

ausziehen lässt meine Mutter mich nicht da ich noch in der Ausbildung bis 21 bin

ob du ausziehst oder nicht kann sie mit 19 gar nicht mehr bestimmen. Wenn du ausziehen willst dann tu es. Dir steht Unterhalt + das Kindergeld zu und mit dem Ausbildungsgehalt + evt einen Minijob wo du am Wochenende arbeitest, geht sich normalerweise halbwegs gut ein WG Zimmer aus.

Da ich zurzeit oft mit meinen Eltern wegen den regeln streite hat mein Stiefvater mich dazu verdonnert monatlich von meinem Gehalt 250€ abzudrücken die ich nicht wieder bekomme

wenn du etwas verdienst wäre es für mich selbstverständlich dass ich auch etwas von meinem Gehalt abgebe. ob die Summe angemessen ist, hängt von deinem Gehalt ab.

Das ist gesetzlich verboten, Du bist volljährig und somit dürfen Deine Eltern das nicht, das mit dem Gehalt ist ebenfalls gesetzlich verboten. Hol Dir einen weiteren Job, verweigere die 250€, lass Dich rausschmeißen, hol Dir eine Wohnung und einen Anwalt.

Deine Eltern sind komplett daneben!

Asturias  29.09.2023, 12:17

Einen Teil vom Gehalt dürfen die Eltern sehr wohl einfordern. Für Wohnen, Essen, Versorgung etc. Kostgeld nennt man das.

3
muckel3302  29.09.2023, 21:16
@Asturias

Das stimmt, aber wenn sie in einer Ausbildung ist, dann nicht, denn da bekommt man noch nicht das Berufsgehalt.

0