Elektrische Rollläden Vermieter sache?

4 Antworten

Sofort Info an Vermieter , Beseitigung ist seine Sache, auch auf seine Kosten.

Auch von mir: erstelle unverzüglich ein Info-Schreiben an den Vermieter. Sie höflich/nett, denn er kann ja nichts dafür. 😀

Verweise aber darauf, dass Du den Rollladen nicht schließen/nutzen kannst und daher gerade im Sommer die Verdunkelung und auch der Schutz gegen Hitze der Sonne nicht gegeben ist (falls er nichts tut, hast Du bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Du die Wohnung nicht wie gemietet nutzen kannst => Mietminderung als Druckmittel).

ABER: Sollten die Wohnungen verschiedenen Eigentümern gehören, ist es eine Eigentümergemeinschaft ("ETG"). Da der Rollladen (soweit nicht nachträglich von innen eingebaut und leicht demontierbar) zum Gemeinschaftseigentum gehört, kann der Vermieter gar nicht selbst handeln sondern muss es über die Hausverwaltung machen lassen.

Setze ihm - nett - eine Frist zur ersten Information zum weiteren Vorgehen von 2 Woche nach Erhalt Deines Schreibens (Angabe eines konkreten Datums) und "wünsche ihm viel Erfolg, dass er schnell einen Handwerker findet". Die sind gerade gut ausgebucht.

Viel Erfolg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein der kann dir nichts in Rechnung stellen. Die fahren elektrisch hoch und runter und du betätigst nur den Schalter.

Natürlich ist der Vermieter zuständig und du bist sogar verpflichtet ihm das mitzuteilen. Wenn du das nicht machst und deshalb ein viel teuerer Folgeschaden entsteht kann er dich in Regress nehmen.

Gruß Markus


Wasserfrau3 
Fragesteller
 14.06.2021, 20:51

Okay ich werd ihm direkt schreiben, Dankeschön! 😊

1
HansimGlueck911  14.06.2021, 20:52
@Wasserfrau3

Ja das solltest du am besten nicht aufschieben. Wenn möglich auch nichts mehr den Rolladenschalter auch nicht mehr betätigen.

1
Wasserfrau3 
Fragesteller
 14.06.2021, 21:03
@HansimGlueck911

er ist noch hochgefahren & dann nicht mehr runter.. hab auch nichts mehr gemacht... aber Vermieter direkt kontaktiert 😊

0

Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters.