Elektrische Absicherung für Gartenhaus?

ElektroWerner  21.04.2021, 03:39

Was soll in dem Gartenhaus denn überhaupt angeschlossen werden ?

Armin739 
Fragesteller
 21.04.2021, 20:09

eine 16A CEE steckdose ein zwei 230V Steckdosen und Licht. bin jetzt am überlegen eine 35ASchmelzsicherung vorzusichern im HV und im Gartenhaus dann eine UV mit FI mache

2 Antworten

Nein ein Gartenhaus benötigt nicht zwingend einen eigenen FI. Jedoch ist laut DIN VDE 18015-2 den fehlerstromschutz so vorzunehmen, dass im fehlerfall nicht das gesamte Gebäude abgeschaltet wird. Es sind also mindestens 2 FIs zu installieren.

Die leitungsdimensionierung ist nach DIN VDE 0298-4 und die kabeltypenbezeichnungen nach DIN VDE 0298-3 demnach ist ganz klar beschrieben unter welchen Bedingungen kabeltypen auszuwählen sind und wie die Leitungsdimensionierung zu erfolgen hat.

Demnach ist z.b. ein Kabel des Typs NYM nicht für die Verlegung im Freien geeignet, hier muss z.b. ein NYY für die festinstallation verwendet werden.

Die leitungsdimensionierung muss nach entsprechend geltender Norm die Bedingung

Ib<Inenn<Iz

Erfüllen Iz also die maximale Belastbarkeit der Leitung ist unter Berücksichtigung der 4 möglichen korrekturfaktoren zu berechnen es gilt

Iz=Ir*f1*f2*f3*f4

Ir ist hier die maximale Belastbarkeit unter der in der Norm beschriebenen normalbedingung heißt

- Umgebungstemperatur 30°C

- ungehäufte Leitungsverlegung

- keine oberwellenschwingungen

- 2 bis 3 belastete Adern

Bei Abweichungen ist der entsprechende korrekturfaktor mit einzubeziehen.

Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur von elektrotechnischen Fachkräften durchgeführt werden, die sich über die Gefahren des elektrischen Stroms bewusst sind. Wird die Arbeit dennoch von dir durchgeführt und du solltest keine Befugnis dafür haben diese Arbeit durchzuführen, hsftest du entsprechend selbst im schadensfall hier zahlt keine Versicherung. Eben so haftest du auch bei Personen schaden, es kann dazu führen, dass du auch wegen Mord angeklagt werden kannst, wenn etwas passieren sollte.

Hier sollte dazu gesagt sein, dass der Inhaber der Anlage haftet.

Du solltest also wissen was du tust.

Pantauals  20.04.2021, 21:10

Bis auf die mögliche Mordanklage alles richtig. "Mord" setzt zwingend Vorsatz voraus, und ein Mordmerkmal "aus versehen" zu verwirklichen ist ebenfalls bei sowas nicht möglich. Möglich hingegen ist durchaus "fahrlässige Tötung" ( § 222 StGB) mit bis zu fünf Jahren Knast.

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Elektro353  21.04.2021, 00:39
@Pantauals

Ja gut so tief bin ich dann nicht ins Detail gegangen aber du hast natürlich recht. danke für den Zusatz.

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Heklamari  02.07.2021, 20:23

Du kannst deinen Eigenbau aber vom Elektriker abnehmen lassen

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Der Frage entnehme ich schon, dass Grundlagenkenntnisse fehlen. Diese arbeiten dürfen ausschließlich von einem Elektriker durchgeführt werden. Der weiß auch, wo er abgreifen darf/kann/muss, was es dabei zu beachten gibt und kann durchmessen/ausrechnen, ob das mit dem 32A-Automat überhaupt so möglich ist.