Einzelverbindungsnachweis trotz Festnetzflatrate bei Telekom?

6 Antworten

Die Telekom speichert für gewöhnlich Daten bis zu so und so viel Tagen. Polizei kann das auch rausbekommen. Ansonsten

Telefon schnappen und gucken ob es noch gespeichert ist. Dann Telefon austauschen (auf keinen Fall AKKU RAUS) oder aber abfotografieren. Anwalt oder Notar reicht auch. Je nachdem wie wichtig der RS ist.

Ansonsten der Telekom mitteilen das du Anschlussinhaber bist. Dann müssten Sie dir die Daten geben. Was hat das denn auch mit Datenschutz zu tun????? Frag ich mich wirklich. Du weisst doch welche Nummern du angerufen hast.

Der Einzelverbindungsnachweis ist Kostenlos und nicht kostenpflichtig wie einige hier schreiben! Du bekommst daher nur die auch bezahlten Rufnummern angezeigt, damit dir, falls du dich mal wegen Gebühren z.b. von 0900 Nummern beschweren würdest, nachgewiesen werden kann dass du diese auch angerufen hast. Kostenfreie werden nicht aufgeführt weil du auch nicht für zahlst, warum also? Wenn du die Daten so dringend brauchst, erstatte Anzeige gegen dich selbst, deine Kinder oder deine Frau und anschließend kannste vom Richter eine Verfügung verlangen, mit der du erwirken kannst dass die Telekom auch die kostenfreien Daten rausgibt. Das ist allerdings banaler müll, also nimm es hin wies ist.

Du kannst bei der Telekom einen Einzelverbindungsnachweis beantragen. Der kostet aber wahrscheinlich etwas(1-2 Euro). Die Daten werden zwischen 60 und 90 Tagen gespeichert

keinplangirl 
Fragesteller
 08.02.2010, 10:48

ja, diesen Einzelverbindungsnachweis habe ich ja bekommen, nur die nummer steht nicht drauf, wie die meisten nummern die ich angerufen habe... Ich habe bei der Telekom nachgefragt und die sagen sie dürfen die nummern die ich kostenlos(wg flatrate) anrufe nicht speichern, aus datenschutzrechtlichen gründen???

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Tunexor88  08.02.2010, 13:03

der einzelverbindungsnachweis ist kostenfrei und wird rückwirkend bis zu 90 Tage, ansonsten monatlich mit der Aktuellen Rechnung geliefert.

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Rechnungsinhalt Warum werden die kostenlosen Verbindungen, die ich über meinen Flatrate-Tarif abwickle, nicht im Einzelverbindungsnachweis angezeigt? Der kostenfreie Einzelverbindungsnachweis (EVN) soll dem Kunden nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ermöglichen, die tarifgerechte Berechnung der in Rechnung gestellten Entgeltforderungen des Anbieters für Telekommunikationsdienste zu überprüfen. Bei einem Flatrate-Tarif werden die von der Flatrate umfassten Einzelverbindungen nicht im EVN ausgewiesen, da sie pauschal abgerechnet werden und so für die Überprüfung der Abrechnung keine Bedeutung haben. Der durch das TKGÄndG geänderte § 99 Abs. 1 Satz 1 TKG (Neu: "auf Wunsch dürfen dem Teilnehmer auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden.") ist eine Kann-Bestimmung, die für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht verpflichtend ist. Die Telekom hat deshalb entschieden, einen EVN für pauschal abgegoltene Verbindungen derzeit nicht anzubieten.

Quelle: http://geschaeftskunden.telekom.de/tsi/servlet/content/BusinessCenter.de/de/743316/theme-45858616/theme-2000625/faq-153619794