Einzelverbindungsnachweis (EVN) nachträglich anfordern!?
Da ich über die Höhe meiner letzten Mobilfunkrechnung etwas verwundert bin, würde ich den Einzelverbindungsnachweis (EVN) für den Zeitraum meiner letzten Rechnung gerne einsehen.
Ist dies auch noch rückwirkend möglich, wenn ich diesen nicht schon vor Abrechnung beantragt habe, also habe ich das Recht darauf, diese EVN im Nachhinein einzusehen?
3 Antworten
o2 augepasst???? Nach o2 Online gilt das NICHT. Nach Recherchen erfuhr ich auch auf der Website(Hilfe): "Lag die Zustimmung zur Speicherung der Verbindungsdaten nicht vor, ist ein Einzelverbindungsnachweis für einen vergangenen Zeitraum nicht möglich. "
Normalerweise kannst du die EVN der letzten 3 Monate nachträglich anfordern. Ich empfehle jedoch den EVN für die Zukunft schon direkt mit zu beantragen - so kann man im Zweifelsfall immer die Kosten überprüfen und alles im Auge behalten.
Meines Wissens nach ja, aber mein Anbieter hat mir auch mal netterweise (als ich den EVN generell noch nicht beantragt hatte) einfach so auf Anfrage die EVN der letzten 3 Monate zugeschickt. Mehr wäre nicht möglich.
Danach hab ich ihn sowieso beantragt und nun wird er immer direkt zur Verfügung gestellt.
http://mr-rechnung.de/index.php?id=16
"Zu einer Rechnung können Sie nachträglich einen EVN beantragen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Telefongesellschaft, z.B. an die Telekom Deutschland GmbH (Servicerufnummer 0800 / 3301000). Für die anderen Telefonunternehmen rufen Sie bitte die jeweilige Kundenhotline an."
Versuche es.
Wenn ich die Rechnung beanstande oder Widerspruch einlege, ist der Anbieter doch verpflichtet, mir einen Nachweis zu senden, oder?