Einweisung in eine Klinik ohne gerichtlichen Beschluss rechtens?
Hallo,
Ich habe folgende Frage: Ich wurde im Juli 2020 von Polizisten in eine psychiatrische Fachklinik sozusagen zwangseingewiesen, ohne dass zum damaligen Zeitpunkt ein richterlicher Beschluss vorlag.
Nun stellt sich mir die Frage, ob so eine Einweisung überhaupt erlaubt ist oder ob hier bereits eine Freiheitsberaubung in Betracht kommt?
Freue mich über hilfreiche und gute Antworten.
8 Antworten
Vielleicht hast du es nicht bemerkt, aber innerhalb der nächsten 48 Stunden hat ein Richter über die Rechtmäßigkeit und den Fortbestand der Maßnahme entschieden. Müßte in deiner Krankenakte vermerkt sein.
Wenn du eine Gefahr für dich oder andere bist kann dich die Polizei in Absprache mit dem Notarzt in eine Psychatrische klinik einweisen. Dafür braucht es keinen Gerichtsbeschluss.
LG Zwergpony
Wurde der richterliche BEschluss nachgeholt? Und wurdest du dort festgehalten?
(1) Wer die sofortige vorläufige Unterbringung angeordnet hat, verständigt unverzüglich, spätestens bis zwölf Uhr des auf die Anordnung folgenden Tages, das zuständige Gericht sowie in Fällen der Art. 12 und 13 zusätzlich die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Bedarf keines Beschlusses. Das Gericht muss nur verständigt werden, so wie ich das sehe.
Das erledigt die Klinik dann über die Abrechnung…ein reiner Verwaltungsamt zw. Versicherer und Amt.
Veranlasst wird die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik durch eine Behörde (Ordnungsamt), wenn Gefahr im Verzug ist und diese nicht durch weniger gravierende Maßnahmen gebannt werden kann.
Bei einer Zwangseinweisung erfolgt der Transport mit einem Krankenwagen im Beisein eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes. Außerhalb der Dienstzeiten der Ordnungsbehörde übernimmt die Polizei diese Aufgabe.
Das Ordnungsamt beantragt die geschlossene Unterbringung. Der Beschluss zur Unterbringungsmaßnahme muss bis zum Ende des folgenden Tages vorliegen, ansonsten muss der Patient entlassen werden.
(Recht.de)
24 Stunden - dann muss ohne richterlichen Beschluss entlassen werden, für die 24 muss nichts „nachgereicht“ werden.
Naja das kommt auch auf die Umstände an. Wenn Gefahr von dir ausging hätten sie dich auch erstmal anderswo festhalten können.
Und kam der BEschluss später?
Der Beschluss wurde nachgeholt, aber mit mir wurde nicht mal gesprochen bzw ich wurde nicht aufgeklärt wo ich hingebracht werde und wie lange noch. Mit mir wurde nicht gesprochen.
Den Grund kenne ich nicht. Es gibt Gründe wo das in Ordnung ist. Ob das bei dir so war kann ein Anwalt sagen.
Bei Gefahr in Verzug kann dich auch die Polizei einweisen. Dort entscheiden dann die Ärzte über das weitere Vorgehen. Wenn man dort länger als zwei Tage festgehalten werden soll, muss ein richterlicher Beschluss her.
Ich würde dort für einen längeren Zeitraum festgehalten insgesamt für vier ganze Monate. Es kam erst nach einer Woche ein Richter. Meine Frage ist, ob das überhaupt so zulässig war..