Einmalige Nebenkostenabrechnung erstellen lassen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich müsste eine einmalige Nebenkostenabrechnung erstellen für meinen Mieter, weil wir danach eine Nebenkosten-Pauschale vereinbaren werden.
Von der Hausverwaltung habe ich die Wohnkosten-Einzelabrechnung bekommen. Jedoch finde ich es kompliziert daraus eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Wüsste jemand von Ihnen an wen ich mich da wenden kann? Wäre auch bereit einmalig dafür zu zahlen, jedoch bieten die meisten Online-Anbieter hierfür ein Abonnement-ähnliches Angebot, um jedes Jahr eine Abrechnung erstellen zu lassen.
Beste Grüße und vielen Dank! =)
Hier die Abrechnung von der Hausverwaltung
6 Antworten
Die Wohnkosten-Einzelabrechnung bekommt in der Regel doch nur ein Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen. Und wieso musst Du für Deinen Vermieter die Abrechnung machen.
Kann es sein, dass Du als Eigentümer einer Wohnung der Vermieter bist und eine Abrechnung für Deinen Mieter machen musst?
Die Wohnkosten-Einzelabrechnung erhält normalerweise genau die Kosten, die auf Deine Wohnung entfallen. Dabei muss getrennt ausgewiesen werden, was umlegbare Kosten sind und welche nicht umlegbar sind. So sind z. B. Reparaturen oder Verwaltungskosten nicht auf Mieter umlegbar.
Mach doch einfach mal ein Bild von der Abrechnung und stell sie hier rein.
Steuerberater können hier helfen :)
Wie sieht denn die Abrechnung der Hausverwaltung aus? Normalerweise polen die das alles auf das genaue Abrechnungsjahr und verteilen mit einem Schlüssel um... Im Prinzip ganz einfach.
Hier gibt es eine Excel-Vorlage: https://www.chip.de/downloads/Nebenkostenabrechnung-Muster-Vorlage-fuer-Excel_72732831.html
Von der Hausverwaltung habe ich die Wohnkosten-Einzelabrechnung bekommen.
Stell die, ohne persönliche Daten, doch mal als Bild ein.
Wie soll das denn gehen, für welchen Zeitraum soll denn abgerechnet werden?
Anhand dieser Hausgeldabrechnung einer WEG kann keine einmalige Abrechnung erstellt werden für einen Zeitraum unter 12 Monate.
Geht es allerdings um 12 Monate, kannst Du die Kostenstellen, um die es geht, auf einen Zettel schreiben und dem Mieter aushändigen.
Ich gehe davon aus, dass es einen Mietvertrag über eine Eigentumswohnung geht, und dieser auch abgeschlossen wurde.
Vergiss Deine rein wohnungsbezogenen Kosten nicht.
Die Kostenstellen Hausmeister und sonstige Kosten könne nicht verteilt werden.
Die Umlage der Positionen 26, 31, 74 und 00 sind unzulässig, da keine Betriebskosten.
Sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart, kannst du nicht künftig für die BK eine Pauschale vereinbaren. Es sei denn, der Mieter lässt sich drauf ein (dummerweise).