Einkommensnachweis der Eltern bei Volljährigkeit?

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Einkommenssteuern werden immer für eine Einkommens-Gemeinschaft (i.d.R. für den gemeinsamen Haushalt) erhoben. Sofern Du noch bei Deinen Eltern wohnst, bist Du Teil dieser Einkommens-Gemeinschaft. Das Alter ist dabei irrelevant!

Um Deine Bedürftigkeit nachzuweisen (für BAB gelten entsprechende gesonderte Voraussetzungen!), mußt Du u.a. den Einkommenssteuer-Nachweis für die Gemeinschaft in der Du lebst (also Eure Familien-Steuererklärung) vorlegen. Erst, wenn Du ausgezogen bist, und/oder einen eigenen Haushalt führst, mußt Du dann Deine eigene Steuererklärung vorlegen.