Eine Kunstplatte aus Glas in der Schule kaputt gemacht?

1 Antwort

Wenn man Dinge von Fremden kaputt macht (was in diesem Fall passiert ist), muss man in der Regel für den Schaden aufkommen. Und genau für sowas ist man haftpflichtversichert. Kinder sind meist über die Eltern mit haftpflichtversichert.

Wenn aber von der Aufsichtsperson der Schule die Handlung angewiesen wurde, dies zu tun, und ist kein Vorsatz erkennbar für die Zerstörung, ist eine Haftung des Schülers nicht zutreffend.

Gemäß der Schilderung des Sachverhalts sind die Eltern also nicht haftungspflichtig. Den Schaden muss die Schule letztlich selbst tragen. Schließlich wurde der Schüler gezwungen dies zu tun und der Schaden ist ausversehen passiert.

Ich würde mich also weigern als Elternteil die Rechnung zu tragen.