Eine Klasse wiederholen - Kann die Schulleitung uns zwingen?

3 Antworten

Also es gibt auf dem Zeugnis einen Versetzungsvermerk. Das ist ein Verwaltungsakt und daran ist nichts rückwirkend zu rütteln. Und schon gar nicht innerhalb eines Schulhalbjahres.

Schildere doch bitte mal, wie das jetzt genau war, denn das verstehe ich nicht. Hat die Schulleitung mit Euch als Eltern gesprochen und gesagt, dass Euer Sohn in die 2. Klasse soll. Oder woher kommt diese Annahme?


Dorothee233 
Fragesteller
 21.10.2019, 11:46

Hi und danke für deine Antwort! Unsere Schulleitung sagte das unserer Lehrerin nach der Vertretung - und die Lehrerin uns. Die Lehrerin befürchtet dieses Versetzen selbst. Vielleicht ist sie nicht so gut informiert (genau wie wir), wie das Versetzen auf die niedriegere Stufe erfolgen könnte. Aber stimmt, du hast Recht! Wenn im Zeugnis das Vermerk ist (Versetzt) und alles unterschrieben ist, dann wiederspricht die Leitung sich selbst. Danke nochmals!

Nut Info: die Leitung ist sehr alt und im Gespräch unlogisch und sogar beleidigend. Selbst ihre Kolleginnen finden, dass er nicht mehr in der Lage ist, die Schule richtig zu leiten. Aber man kann damit leider nichts machen.

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ab zum Schulamt und dort die Sachlage vortragen


Dorothee233 
Fragesteller
 21.10.2019, 11:48

Hi und danke für deine Antwort! Was könnte es bringen? Ich habe noch nie eine Begegnung mit dem Schulamt gehabt. Aber wäre gut, wenn es helfen könnte! Ich möchte auch nicht, dass unser Kind ggfl. nachher gemobbt wird, falls es dazukommt, sich beim Schulamt zu beschweren.

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Kann ich mir kaum vorstellen!

Ich kenne mich mit Grundschulen nicht so aus, aber versetzt ist versetzt! Vor allem wenn es daran keinen Zweifel gab und es auch in der 3. von den Noten her keine Gründe dafür gibt!

Ich würde auf jeden Fall noch mal ein Gespräch mit der Klassenleitung abwarten, ggf. die letzte(?) KL aus der 2. hinzuziehen!

Theoretisch müsste man dagegen auch vorgehen können, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das nötig wird! Auch ist eine NichtVersetzung, oder gar Rückstufung keine legales Mittel, um jemanden zu bestrafen, sondern sollte das Ergebnis seiner Lernleistung sein!

Klar, wer dauernd Mist macht, oder nyx sagt, lernt auch weniger! Aber nur weil sie das in einer Doppelstunde, bei einem 'fremden Lehrer' so gemacht hat, kann man deshalb keine Wertung über das ganze Schuljahr machen!


Dorothee233 
Fragesteller
 21.10.2019, 12:05

Danke für deine Antwort!

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