Einbauküche: Defekt!

3 Antworten

man hat doch Garantie drauf, also die Garantiezeit nutzen, meine Meinung

Also rechtlich gesehen bist du Käufer einer Ware des Hauses Poco. Die an dich weiter geleitete Ware hatte Poco beim Hersteller eingekauft. Folglich ist Poco der Einkäufer und der Hersteller der Ware hat gegenüber Poco die Gewährleistungspflicht zu erfüllen!

Insofern hat Poco die Verpflichtung auf seine Veranlassung eine Firma zu beauftragen bei der weiter verkauften Ware nach dem rechten zu sehen und Mängel abstellen zu lassen. Auftraggeber hat also Poco zu sein! An Poco gehen eventuelle Rechnungen für Serviceleistungen die Poco über die Gewährleistung verrechnen kann.

Es ist also nur deine Aufgabe, Poco vom Zustand der gekauften Ware zu unterrichten und den Zustand zu reklamieren. Falls die das ablehnen, drohe ihnen mit Rechtsstreit, wende dich an die Verbraucherzentrale oder gehe über den Notrufbutton von Akte2012.net. Also dieser Fernsehsendung die bei SAT1 läuft.

Aufpassen, wenn du Auftraggeber der Reparatur bist, wirst du Rechnungsempfänger und hast eventuell Probleme die Sache über die Gewährleistung reguliert zu bekommen.

Es wird immer zu gerne getrickst und die Verantwortung usw an den Kunden weiter gereicht. Also genau erkundigen, Verbraucherzentrale oder Akte2012 nutzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – über 40 Jahre Instandhaltung, Reparaturen

" .... doch Poco leitete mich an die Firmen weiter ...."

Da haben sie ja eine Dumme gefunden, die sich das hat gefallen lassen! Als Kunde hast Du das Recht zu wählen, an WEN Du Dich wendest! Der Verkäufer ist ebenfalls in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen einzuleiten! Sage denen das. Andernfalls würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden, um eine weitere Vorgehensweise abzusprechen!

......

roflmfao87  27.12.2012, 16:37

Falsch. Wenn "Poco" nicht für die Elektronik verantwortlich ist, muss sie sich logischerweise an die weitergeleitete Firma wenden.

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brokebaby 
Fragesteller
 27.12.2012, 16:38

"entsprechene Maßnahmen" was meinst du denn damit?

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realistir  27.12.2012, 16:53

Stimmt so nicht! Nicht der Kunde eines Verkäufers hat sich um die Gewährleistungen zu kümmern sondern der Verkäufer!

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, wer einen Reparaturauftrag erteilt. Der Käufer einer Sache oder der Verkäufer einer Sache! Dementsprechend ergibt sich an wen eine eventuelle Rechnung geht. Sie geht an den Auftraggeber.

Der Verkäufer hat gegenüber dem Kunden die Gewährleistungspflicht zu erfüllen. Insofern stimmt ein Teil deiner Aussage zwar, aber nicht in dem Punkt in dem der Käufer sich aussuchen kann an wen er sich zwecks Reklamationen zu wenden hat, bzw wen er sich aussuchen könnte.

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