Eigentumsvorbehalt bei Bestellung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt immer wieder Verwirrungen um die Begriffe von Eigentum und Besitz.

Du kannst etwas besitzen ohne der Eigentümer zu sein. Der Mieter einer Wohnung ist der Besitzer und der Vermieter der Eigentümer.

Bei deinem getätigten Kauf geht die Konsole mit der Lieferung in deinen Besitz über. Wenn du sie bezahlt hast, bist du auch Eigentümer.

Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass der Verkäufer das zivilrechtliche Eigentum behält, bis die Ware vollständig bezahlt ist (das wäre z.B. bei Ratenzahlung so). Das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand geht dann erst mit Begleichen der letzten Rate auf dich über.

Grundsätzlich läuft ein Kaufvertrag wie folgt ab: Ihr verflichtet euch im Vertrag als Verpflichtungsgeschäft, dass dir das Eigentum an der Ware übertragen wird und dem Verkäufer das Eigentum am Geld.

Die Erfüllungsgeschäfte wären somit: Eigentumsübertragung am Geld an den Verkäufer durch dich sowie Eigentumsübertragung am Elektronikzubehör an dich durch den Verkäufer.

Du bekommst das Zeug geliefert... es befindet sich in deinem Besitz, da du die tatsächliche Gewalt darüber hast, doch das zivilrechtliche Eigentum liegt beim Verkäufer, da keine Eigentumsübertragung nach i.d.R. 929 S.1 BGB stattgefunden hat.

Mit der letzten Rate geht automatisch das Eigentum auf dich über.

Kurzum: Du bekommst die Ware und darfst sie auch benutzen, aber solltest du deine Raten nicht zahlen, dann kann der Verkäufer ganz schnell wieder die Herausgabe verlangen, denn du bist ja nicht der Eigentümer, sondern nur Besitzer.

Nein, das bedeutet, daß Du erst nach vollständiger Bezahlung das Eigentum an der Ware erwirbst.

Auch wenn sie schon in deinem Besitz ist und Du sie vermutlich verwendest, ist die Ware noch nicht dein Eigentum.

Inkognito887 
Fragesteller
 26.09.2019, 13:31

Achso, danke. Also im Prinzip wie auf Rechnung.

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Yetanotherpage  26.09.2019, 16:08
@Inkognito887

Ohne einen Eigentumsvorbehalt wäre auch 'auf Rechnung' der Besitzerwechsel der Ware = der Eigentümerwechsel. Aber nur weil du es jetzt auf einer Rechnung entdeckt hast, heißt es nicht dass es in deinen vorherigen Geschäften kein Eigentumsvorbehalt gab... sowas steht idR in den AGB.

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Nein. Das bedeutet, dass du erst dann Eigentümer der Ware wirst, wenn sie vollständig bezahlt wurde. Eigentum und Besitz sind nämlich zwei verschiedene Dinge.

Nein, damit stellt der Verkäufer lediglich sicher, dass er sich die Ware wieder zurückholen kann, wenn Du nicht zahlst.