Eigentümer des Wagens wer ist es?

6 Antworten

Hallo

Beide können ein Datum des mündlichen Verkaufs bestätigen, dazu kommt in der Folge natürlich die Ummeldung.

Gibt es nichts, zählt der Zeitpunkt der Anmeldung des Fahrzeuges.

Auch Versicherungsbelege können zur Unterstützung des Zeitraum beigelegt werden.

Wäre dem nicht so, käme ja die Meldung eines Diebstahls in Frage.

Ein haltbaren Beweis zu führen ohne Kaufvertrag ist schwierig, zumal man jederzeit einen Kaufvertrag aufsetzen kann den beide Seiten unterzeichnen und gut ist.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ausgebildeter Mechaniker / Spezialisierung Instandhaltung

Das ist nur wichtig, wenn es Streit gibt. Wenn du nun behauptest, es sei dein Wagen und den alten Ksufvertrag als Beweis vorlegst. Dann müsste dein Vater seine Behauptung, den Wagen von dir gekauft zu haben, u.U. beweisen.

Diese Situation scheint ausgeschlossen bei Euch. Um deinen Vater abzusichern (wenn du morgen stirbst und deine Erben das Auto beanspruchen) kannst du einen Zettel schreiben: Das Fahrzeug -Marke FgstNr wurde am xxx um xxx Uhr an cxxc verkauft. Der Kaufpreis wurde übergeben.

Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist gültig. Da gibt es nur das Problem, das im Streitfall zu beweisen.

So lange es zwischen dir und deinem Vater darüber keinen Streit gibt, ist das vollkommen egal.

Im Brief steht nur der Halter, das ist dort auch so vermerkt. Der Eigentümer ist der, der das Eigentum erworben hat, also derjenige mit dem Kaufvertrag.

Der Wagen gehört noch Dir. Mit allen Rechten und Pflichten.


Mungukun  29.12.2022, 09:12

Nein. Er hat den Wagen verkauft:

und dieses Jahr an meinen Vater verkauft.
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