Eigenbedarf?
Hallo, mein Vermieter, hat uns wegen eigenbedarf gekündigt, wir sind jetzt 21 Jahre in der Wohnung, zum 1.6.23 müssen wir raus.
Meine Frage ist jetzt, können wir auch schon eher ausziehen ohne das er die restliche Miete verlang. Oder müssen wir warten bis zu dem Datum.
Wir wollen, keinen Streit mit denen haben, aber recht soll recht bleiben.
Bitte nur ernst gemeinte antworten
Achja und vorab wir haben keine Schulden, bei ihm.
4 Antworten
Das Ende der Kündigungsfrist ist das Monatsende des Mai 2023, also der 31.05.2023, wenn die Kündigung bis 3. Werktag des September 2022 erfolgte. Wenn du heute noch selbst ordentlich kündigst, dann könntest du bis 31 .01.2023 ausziehen., vorausgesetzt, deine Kündigung kommt bis zum 3. Werktag des November 2022 beim Vermieter an. Durch den Feiertag 1.11. könnte also in deinem Bundesland der 4.11. ultimo sein. Du kannst auch zu einem späteren Termin kündigen, unbeschadet der Eigenbedarfskündigung des Vermieters.
Zudem kannst du eventuell einvernehmlich mit dem Vermieter den Mietvertrag vor dem aktuelle Mietende auflösen, unabhängig von den Monatsendtagen.
Die Fristverlängerung für Langzeitmieter gilt für den Vermieter. Du als Mieter darfst jederzeit vorher fristgerecht mit Dreimonatsfrist schriftlich kündigen. Bei Eingang beim Vermieter bis 3. Werktag gilt die Wohnung zum Ablauf des übernächsten Monats als fristgerecht gekündigt.
das ist eine gute Frage. Aber in der Regel kommen Vermieter einem auch entgegen. und wenn ihr 21 Jahre lang treu eure Miete gezahlt habt und es nie Probleme gab, dann sehe ich hier keinen Grund, warum euch der Vermieter nicht entgegenkommen sollte. Er hat schließlich auch etwas von eurem vorzeitgem Auszug z.B. mehr Zeit, die Wohnung für sich herzurichten.
lg, Anna
Ihr könnt jederzeit fristgerecht kündigen. Der Vermieter kann euch nicht zwingen, bis Juni 2023 in der Wohnung zu bleiben.
Der Mieter kann jederzeit fristgerecht kündigen. Das hat nicht mit Entgegenkommen des Vermieters zu tun.