Eigenbedarf?

4 Antworten

Das Ende der Kündigungsfrist ist das Monatsende des Mai 2023, also der 31.05.2023, wenn die Kündigung bis 3. Werktag des September 2022 erfolgte. Wenn du heute noch selbst ordentlich kündigst, dann könntest du bis 31 .01.2023 ausziehen., vorausgesetzt, deine Kündigung kommt bis zum 3. Werktag des November 2022 beim Vermieter an. Durch den Feiertag 1.11. könnte also in deinem Bundesland der 4.11. ultimo sein. Du kannst auch zu einem späteren Termin kündigen, unbeschadet der Eigenbedarfskündigung des Vermieters.

Zudem kannst du eventuell einvernehmlich mit dem Vermieter den Mietvertrag vor dem aktuelle Mietende auflösen, unabhängig von den Monatsendtagen.

Die Fristverlängerung für Langzeitmieter gilt für den Vermieter. Du als Mieter darfst jederzeit vorher fristgerecht mit Dreimonatsfrist schriftlich kündigen. Bei Eingang beim Vermieter bis 3. Werktag gilt die Wohnung zum Ablauf des übernächsten Monats als fristgerecht gekündigt.

das ist eine gute Frage. Aber in der Regel kommen Vermieter einem auch entgegen. und wenn ihr 21 Jahre lang treu eure Miete gezahlt habt und es nie Probleme gab, dann sehe ich hier keinen Grund, warum euch der Vermieter nicht entgegenkommen sollte. Er hat schließlich auch etwas von eurem vorzeitgem Auszug z.B. mehr Zeit, die Wohnung für sich herzurichten.

lg, Anna


DaKaBo  02.11.2022, 01:17

Der Mieter kann jederzeit fristgerecht kündigen. Das hat nicht mit Entgegenkommen des Vermieters zu tun.

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Peppie85  02.11.2022, 01:28
@DaKaBo

Das wäre natürlich auch eine Option. Die aller beste ist natürlich immernoch, mit dem Vermieter zu reden dann weiß er wenigstens wo er dran ist.

lg, Anna

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DaKaBo  02.11.2022, 05:30
@Peppie85

Reden ist zwar nett und schön, bringt aber keinen weiter.

Nur die schriftliche Kündigung ist effektiv.

mit dem Vermieter zu reden dann weiß er wenigstens wo er dran ist.

Das weiß er bei einer Kündigung auch.

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Peppie85  02.11.2022, 12:11
@DaKaBo

Ungeachtet der Rechtslage, nach über 20 Jahren Mietverhältnis wäre es finde ich schön, wenn man mit dem Vermieter persönlich über so was redet. Das fühlt sich einfach besser an, als ein Brief im Briefkasten.

lg, Anna

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Ihr könnt jederzeit fristgerecht kündigen. Der Vermieter kann euch nicht zwingen, bis Juni 2023 in der Wohnung zu bleiben.