Ehrenamtliche arbeit mit 14 in Bibliotheken?

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Wenn, dann auf der Basis interner Vorgaben und Vereinbarungen. Kann ja sein, dass in der Gemeinde die Regelung besteht, dass Personen unter einem bestimmten Mindestalter nicht im Ehrenamt tätig werden sollen.

Rechtlich wäre es gar kein Problem, dass du mit 14 Jahren ehrenamtlich dort tätig bist. Und auch die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ist problemlos möglich dafür.

Ja, ist erlaubt. Es gibt kein Mindestalter für ein Ehrenamt.

Die Pauschale jährliche Aufwandsentschädugung beträgt 720,00€.