eDingkarte?

2 Antworten

Im Moment liegen in solchen Fällen zwei Straftaten vor:

a) § 265a StGB Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren),

b) § 263 Betrug.

Zu a) ist momentan im Gespräch, dass es künftig nicht mehr "Straftat", sondern eine "Ordnungswidrigkeit" sein soll. b) wird allerdings wohl als Straftatbestand bleiben. Eine Strafanzeige ist auf jeden Fall fällig. Ob eine Gefängnisstrafe, Geldstrafe oder gemeinnützige Stunden dabei rauskommen, entscheidet am Ende ein Richter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Frank8271 
Fragesteller
 01.12.2023, 16:37

danke

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Nanu?

Ich will denn Vorübergehenden Donnerstag mit der Karte von meinem Freund den Zug fahren. 

Du planst also eine Straftat und stellst diese Frage hier ernsthaft ein, mehr noch, du kündigst sie bereits an.

Die Folgen eines Betruges sind alles andere als harmlos und schon gar nicht brauchbar für eine vernünftige Zukunft. Mit derartig kriminellem Verhalten verbaust du dir so einiges. Lass es bleiben! Denk nicht mal dran!

Hast du denn für ein geordnetes Leben gar nichts gelernt oder dir wenigstens etwas merken können?

Frank8271 
Fragesteller
 29.11.2023, 07:41

Okey danke !

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