Ebay Verkauf zurückziehen?

4 Antworten

Davon abgesehen ob es legal oder illegal ist wäre es höchst schäbig. Ein Mann ein Wort! Oder ist das bei dir anders?

Rein rechtlich gesehen hast Du einen Kaufvertrag mit dem ersten Interessenten.

Was der daraus macht, können wir nicht beurteilen. Er könnte Dich auf Lieferung verklagen.

Es gibt kein Ebay Kleinanzeigen mehr ;)

Streng genommen ja, du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen der natürlich binden ist. Aber wo kein Kläger da kein Richter, ich würde behaupten das du in 99% de Fälle wenn du einfach sagst das du den Tisch doch anderweitig vergeben willst oder doch nicht verkaufen kannst kein Problem außer ein paar unfreundliche Worte entstehen werden.