Ebay Verkauf zurückziehen?
Hallo,
ich habe vor kurzer Zeit ein Kickertisch auf Ebay Kleinanzeigen gestellt und habe 2 Interessenten auf den Kickertisch. Mein Problem an der Sache ist das ich mich schon mit dem ersten Interessenten auf ein Preis und Verkauf geeinigt habe. Aber der zweite Interessent bietet mir Geld und dem möchte ich dann lieber den Kickertisch verkaufen. Meine Frage ist dann "bin ich dann nicht schon mit dem ersten Interessenten ein verbindliches Rechtsgeschäft eingegangen und können rechtliche Folgen auf mich zukommen wenn ich dem zweiten Interessenten den Tisch verkaufe?"
4 Antworten
Davon abgesehen ob es legal oder illegal ist wäre es höchst schäbig. Ein Mann ein Wort! Oder ist das bei dir anders?
Rein rechtlich gesehen hast Du einen Kaufvertrag mit dem ersten Interessenten.
Was der daraus macht, können wir nicht beurteilen. Er könnte Dich auf Lieferung verklagen.
Du hast einen nach dem BGB zustandekommenen und somit rechtlich bindenden Kaufvetrag mit Deiem ersten Käufer.
Und den könnte der mit Leichtigkeit von Dir einfordern oder auch einklagen.
Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag
Es gibt kein Ebay Kleinanzeigen mehr ;)
Streng genommen ja, du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen der natürlich binden ist. Aber wo kein Kläger da kein Richter, ich würde behaupten das du in 99% de Fälle wenn du einfach sagst das du den Tisch doch anderweitig vergeben willst oder doch nicht verkaufen kannst kein Problem außer ein paar unfreundliche Worte entstehen werden.