eBay Rückgabeantrag/Erstattung bei Pokémon-Karten?
Hallo,
ich habe Pokémon-Karten in einem noch verschlossenen Booster-Päckchen verkauft.
Nun behauptet der Käufer, dass Booster wäre schon geöffnet worden, was absolut nicht stimmt. Er hätte ein „Beweisvideo“ beim Brieföffnen gemacht und möchte nun eine komplette Rückerstattung des Kaufbetrags (5,99€).
Ich kann leider überhaupt nicht nachvollziehen, ob das Booster möglicherweise tatsächlich beim Transport aufging oder ob sich wirklich die Karten im Booster befanden, sofern ich einer Rückgabe zustimme. Der Käufer hat mir sofort mit „weiteren Schritten“ gedroht, sollte ich der Rückerstattung nicht nachkommen.
Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll, ich möchte auch keine negative Bewertung riskieren, aber auch keine Rückerstattung leisten und dann einfach Karten zurückerhalten, die nicht im Booster waren bzw. im Nachhinein ausgetauscht wurden.
Meiner Ansicht nach hatte der Käufer einfach nur Pech mit den Karten und möchte sein Geld zurück. Vielleicht hat jemand einen passenden Tipp, was man in solchen Fällen macht.
Beste Grüße
2 Antworten
Lass ihn reden. Er wird den Umschlag mit Wasserdampf geöffnet haben, sowie das Booster-Pack. Anschließend machte er den Umschlag zu, um die Tatsache so wie geschildert, darzustellen.
Und selbst wenn. Wer garantiert dir, wenn du ihm das Geld zurückerstattet, das du nicht negativ bewertet wirst? Und was ist schon eine Negativ-Bewertung von 1000 positiven? Ein Tropfen auf dem heißem Stein.
Ich stimme außerdem @HeinrikH Antwort zu:
Hunde die bellen, beißen nicht. Ich schätze mal, wenn Du ihn auflaufen lässt, wird gar nichts passieren.
Hunde die bellen, beißen nicht. Ich schätze mal, wenn Du ihn auflaufen lässt, wird gar nichts passieren.
Ich weiß halt nicht, ob er das Geld von PayPal beim Öffnen eines entsprechenden Falls erstattet bekommt bzw. ich dann einen negativen Vermerk in eBay bekomme, da ich die Angelegenheit mit dem Käufer nicht klären konnte. eBay ist bei solchen Sachen leider sehr streng.
Ich würde nur gerne wissen, wie man sich jetzt verhält, denn der Käufer kann ja trotzdem einen PayPal- bzw. eBay-Fall aufmachen und mich im Anschluss negativ bewerten. Das würde ich gerne vermeiden. Wie er es gemacht haben könnte, interessiert mich erstmal nicht. Er hat auf jeden Fall eine betrügerische Absicht.