Ebay möchte das ich mein Konto auf gewerblich umstelle?

4 Antworten

Ich habe zwar in den letzten Monaten sehr viel verkauft, allerdings besitze ich garkein Gewerbe.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Und eBay ist aufgrund der Menge Deiner Verkäufe offenbar der Meinung, dass das bei Dir zutrifft.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

So sieht eBay das:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Ich zitiere mal einen erfahrenen Nutzer aus dem eBay-Forum:

Onlineportale müssen seit einer Änderung der Gesetzeslage genau dokumentieren, was einzelne Nutzer umsetzen. Sie können im Zweifel vom Fiskus in die Pflicht genommen werden, wenn sie hätten sehen können, dass jemand privat angemeldet ist, aber bereits im gewerblichen bzw. steuerpflichtigen Rahmen verkauft.

Ebay listete also alle deine Deals und Umsätze auf und hat geschlossen, dass das den privaten Umfang sprengt.

Also entweder meldest Du ein Gewerbe an und registrierst Dich bei eBay als gewerblicher Verkäufer oder Du suchst Dir eine andere Verkaufsplattform.

Ach ja, das Ganze kam ja nicht völlig unerwartet, oder?

https://www.gutefrage.net/frage/wie-viel-darf-man-privat-handeln-und-verkaufen-ohne-steuern-zahlen-zu-muessen

Es geht nicht darum, ob du ein Gewerbe hast, sondern darum, ob du eines ausübst!

Wo hast du denn die Waren her, die du verkaufst?

Gewerblich ist man, wenn man einen bestimmten Umsatz macht. Egal, ob man sich selber als gewerblich bezeichnet oder nicht. Dann musst Du halt Umsatzsteuer bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

FussballerNr10 
Fragesteller
 01.03.2022, 19:26

Aber wie gehe ich da jetzt genau vor ?

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FussballerNr10 
Fragesteller
 01.03.2022, 20:59
@Velbert2

Aber wenn ich jetzt nichts mehr zu verkaufen habe und in Zukunft nichts mehr verkaufe, dann macht es doch keinen Sinn dafür nun ein Gewerbe anzumelden oder ?

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Velbert2  01.03.2022, 21:01
@FussballerNr10

Für die Zukunft sicherlich nicht, aber ob Du nicht für die Vergangenheit etwas zahlen musst müsste Du Dich erkundigen. Zum Beispiel bei einem Steuerberater. Es gibt ja gewisse Freigrenzen, die Dir ein Steuerberater sicherlich erläutern könnte.

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kegus  01.03.2022, 20:54

Und wo genau steht die Umsatzsteuer im GewStG?

Richtig ist, dass es nicht darauf ankommt, wie man sich selbst bezeichnet, sondern wie man handelt. Aber Du wirfst hier munter die Begriffe durcheinander.

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Velbert2  01.03.2022, 20:57
@kegus

Was soll man denn sonst zahlen? Wir haben selber ein Gewerbe und müssen dementsprechend Umsatzsteuer zahlen.

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kegus  01.03.2022, 21:12
@Velbert2

Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind zwei grundverschiedene Dinge. Der Gewerbesteuerpflichtige zahlt in aller Regel auch Umsatzsteuer, zumindest fällt mir auf die Schnelle kein Beispiel ein, wo es in diese Richtung auseinanderfällt. Der Umsatzsteuerpflichtige muss aber noch lange nicht gewerbesteuerpflichtig sein (Freiberufler, Vermögensverwaltung).

Bei dem Fragesteller geht es um die Gewerblichkeit. Die hängt begrifflich durchaus am "Unternehmen", insoweit es hier Parallelen bei der gesetzlichen Formulierung gibt (§ 5 GewStG). Jedoch ist für die USt keine Gewinnerzielungsabsicht vonnöten, für die GewSt schon. Es ist also absolut unerheblich, ob er "Umsätze" erzielt, sondern er muss selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln.

Die Aussage "Gewerblich ist man, wenn man einen bestimmten Umsatz macht" ist insofern falsch.

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Es kommt nicht drauf an, ob man ein Gewerbe angemeldet hat, sondern ob man gewerblich handelt.

Du müsstest also nachweisen, dass du nicht gewerblich handelst.