EBay Kleinanzeigen Rücknahme Garantie etc?

7 Antworten

...Rückgaberecht nach dem EU-Recht für Privatverkäufer ausgeschlossen...

Weil sie auch an Feen, Elfen und Einhörner glauben, die gibt's nämlich genausowenig wie das ominöse "neue EU-Recht".

Klicken: Ebay und das neue EU-Recht

Diese Formulierung ist natürlich rechtlich gesehen völliger Quatsch und wird auch nicht deswegen besser indem man diesen Quatsch ständig wiederholt.

Richtig ist, dass man auch bei Privatverkäufen für Mängel haftet. Diese kann man im gewissen Umfang ausschließen, aber eben nicht vollständig. Das scheint vielen gar nicht bewusst zu sein und nein, es gibt kein EU Recht.

Vor Betrügern nützt natürlich so eine Klausel überhaupt nichts.

defekte Ware sollte auch als solche angeboten werden. Das wäre arglistige Täuschung.

So im Keys Heft zu einem defekten Mixer Controller des Redakteurs, mit Gutachten mußte der Verkäufer das zurücknehmen

Der absichtlche Betrug ist damit nicht rechtlich abgesichert. Man möchte halt verhindern, dass man vom Käufer verar.. wird. Weil er erst etwas günstig bekommt um dann auch noch alle Rechte des Umtausches, Minderung und Reparatur ausnutzt. Das ist nicht Sinn der Sache, dann hätte ich es besser einfach weggeworfen.

Das mit EU-Recht wird tausendfach kopiert und ist vollkommener Blödsinn.

Tatsächlich kannst du einen gewährleistungsausschluss definieren. Das ist aber kein freibrief Schrott zu verkaufen.

Du bist als Verkäufer für die richtigkeit deines Angebotes verantwortlich, egal was du da ansonsten rein schreiben magst.