Ebay Kleinanzeigen iPad zurücknehmen?
Hallo, ich habe vor 2 Tagen bei Ebay Kleinanzeigen ein iPad Mini aus der 1. Generation verkauft.
Der Käufer hat das Gerät hier zuhause begutachtet, wollte die ganze Zeit noch den Preis drücken und hat mir jetzt geschrieben, dass er es doch nicht mehr möchte, weil ihm die IOS Version zu alt ist und er keine Apps mehr damit runterladen kann.
In meiner Anzeige habe ich geschrieben, dass es sich um ein älteres Modell bzw. IOS Version 9.3.5 und das iPad Model A1455 handelt. Vor Ort habe ich ihm ebenfalls erklärt, dass es sich um ein älteres Modell handelt und ich nicht weiß, welche Apps auf dem Gerät funktionieren. Er hat es dennoch gekauft. Eine Rückgabe habe ich in meiner Anzeige leider nicht ausgeschlossen.
Würdet ihr es jetzt nochmal zurücknehmen?
10 Antworten
Als Privatverkäufer bist du nicht verpflichtet, Waren zurückzunehmen. auch dann nicht, wenn du eine Rücknahme nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast.
Perverserweise ist es übrigens so, dass wenn du einen Rücknahmeauschluss als fertigen Textbaustein etc. verwendest, also in mehreren deiner Angebote genau das Gleiche schreibst, kann das als AGB und damit als anzeichen für gewerbliches Handeln gedeutet werden und der Rücknahmeauschluss ggf. angefochten!
lg, Anna
Nein, musst Du auch nicht.
Und als Privatverkäufer musst Du die Rückgabe/den Widerruf auch nicht ausschließen, da dem Käufer dieses Recht beim Privatkauf überhaupt nicht zusteht.
Hallo CCLea71,
als Privatverkäufer musst Du gar nichts "zurücknehmen". Es gibt kein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen und auch keine Gewährleistung!
Allenfalls gibt es die Mängelhaftung!
Der Käufer kann sich vorab selbst informieren. Selbst wenn nichts geschrieben stand und der Käufer "frei" von sich kauft, ist es nicht Dein Bier. Allenfalls "Kulanz".
Ich bin bei Ebay-KLeinanzeigen usw. knallhart. Die Leute sollen durchlesen und wissen dann auch, was sie kaufen. Jeder kann vor Ort alles anschauen und sich dann entscheiden. Preisdrückerei dulde ich gar nicht.
Solange es keinen Mangel hat, musst Du gar nichts zurücknehmen. Zudem stünde der Käufer dann auch in der Beweispflicht, dass der Mangel schon vorher vorhanden war. Und "nicht" mehr updatefähig bzw. diverse Apps werden nicht mehr unterstützt, wäre zwar ein Mangel, aber Du hattest ja darauf hingewiesen bzw. kann man sich als Käufer informieren. Das berechtigt noch lange nicht, dass man aufgrund von Unwissenheit immer und überall Käufe rückgängig macht. Es ist auch nicht Deine Aufgabe als Verkäufer, alles zu wissen. Der Käufer muss sich informieren und selbst dann, wenn etwas nicht passt oder er sich "verkauft" hat, ist es nicht sein Recht, Ware zurückzugeben. Das ist beim Privatverkauf eben so.
Mir scheint es eher so, dass der Preis gedrückt werden sollte und nun im Nachgang erneut versucht wird, den Preis durch eine Rückgabe drücken zu wollen.
Nein, ein Widerufsrecht gibt es nur zwischen Privat und Unternehmer.
Du hast keine Gewährleistung ausgeschlossen, aber er hat auch nichts reklamiert , was nicht in Deinem Angebot stand , soweit ich das verstehe
dass er es doch nicht mehr möchte, weil ihm die IOS Version zu alt ist und er keine Apps mehr damit runterladen kann.
Dieses Schreiben, Mail was auch immer hebst zusammen mit Deiner Artikelbeschreibung auch gut auf.
Natürlich nicht, schon gar nicht, wenn das alles so ist, wie du es oben beschrieben hast.